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Was ist ein Gebrauchsmuster?
Ein Gebrauchsmuster ist neben einem Patent die zweite Möglichkeit, für eine technische Erfindung Schutz zu erhalten. Es entspricht sachlich dem Patent. Da ein Gebrauchsmuster jedoch nicht auf Neuheit und Erfindungseigenschaft geprüft wird, birgt es ein gewisses Risiko: Jede formal einwandfreie Anmeldung wird registriert - auch wenn sie nicht neu und erfinderisch ist. In diesem Fall kann die Registrierung wieder gelöscht werden.
Ein Gebrauchsmuster weist im Gegensatz zum Patent im Wesentlichen folgende Unterschiede auf:
- kürzere Laufzeit (10 Jahre)
- geringere Kosten
- Neuheitsschonfrist (falls eine Veröffentlichung durch die/den Erfinder/in nicht länger als sechs Monate vor der Anmeldung des GM stattgefunden hat)
- auch Schutz einer Programmlogik und von Behandlungsverfahren für den tierischen Körper zulässig
- keine Gebührenstundung
- keine gewerberechtliche/steuerrechtliche Begünstigung
Genaueres dazu ist im Infoblatt 144 bzw. PatG/GMG zu finden.



