Biopatent Monitoring Komitee

Das Biopatent Monitoring Komitee wurde in Reaktion auf die im Jahr 2005 erfolgte Umsetzung der Richtlinie 98/44/EG (Biotechnologie-Richtlinie - Umsetzungsnovelle) vorerst lediglich auf der Grundlage einer Entschließung des Nationalrates tätig.
Das Komitee hat dem Parlament entsprechend zweimal berichtet (1. Bericht; 2. Bericht).
Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2010 hat der Nationalrat das Komitee auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (§§ 166 und 167 PatG), indem insbesondere seine Zuständigkeit festgelegt, der Kreis der Mitglieder geregelt sowie eine auch das Budget des Komitees verwaltende Geschäftstelle (Leitung: Mag. Michael Luczensky, BMVIT) eingerichtet wurde.
Das Österreichische Patentamt nimmt - in Rücksicht auf den nunmehr gesetzlich geregelten Überprüfungsgegenstand des Komitees (nämlich vom Österreichischen Patentamt erteilte/registrierte Patent/Gebrauchsmuster) - am Komitee personell nicht teil, sondern stellt lediglich die für die Tätigkeit des Komitees erforderliche Infrastruktur gegen Kostenersatz zur Verfügung.






