Österreichisches Patentamt

Beschleunigtes Verfahren mit Ungarn (PPH)

Österreich hat mit Ungarn den zweiten Partner an Bord: Im Mai 2009 wurde ein Übereinkommen mit Japan unterzeichnet.

Im Dezember 2009 unterzeichneten der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Dr. Friedrich Rödler und der Präsident des Ungarischen Patentamtes, Dr. Mikols Bendzsel, eine Übereinkunft zur wechselseitigen Beschleunigung des Patenterteilungsverfahrens: der "Patent Prosecution Highway (PPH)".

Damit haben Anmeldende die Möglichkeit beim Österreichischen und Ungarischen Patentamt eine beschleunigte Prüfung zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass als erteilbar erachtete Patentansprüche vorliegen.
Anmeldende müssen lediglich eine Behandlung nach PPH beantragen und die Unterlagen des Prüfungsverfahrens vorlegen.

Hier finden Sie die notwendigen Formulare sowie Richtlinien.

Mit der gegenseitigen Anerkennung der Arbeit beider Ämter gibt es ein beschleunigtes Erteilungsverfahren. Damit erlangen österreichische Patentanmelder schneller ihren Schutz und damit verbunden auch eine deutliche Erhöhung der Rechtssicherheit.

Der "Patent Prosecution Highway (PPH)" basiert auf bilateralen Verträgen. Mehr als ein Dutzend Staaten haben bereits solche Übereinkünfte geschlossen, seit 2007 neben dem Europäischen Patentamt zahlreiche wichtige nationale Patentbehörden, wie etwa das Amerikanische, das Kanadische, das Australische, das Russische, das Englische, das Deutsche, das Dänische und das Finnische Patentamt.

Wie andere Patentämter wird sich auch das Österreichische Patentamt am weiteren Ausbau dieses internationalen Netzwerkes in Interesse der Anmelder aktiv weiter beteiligen.

Informationen zu diesem Übereinkommen vom Ungarischen Patentamt: http://www.mszh.hu/English/hirek/hirek_200912191325_1.html

 

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