Österreichisches Patentamt

Gebühren ab 1.1.2010

Mit 1.1.2010 tritt eine Novelle zum Patentamtsgebührengesetz (PAG) in Kraft. Damit werden einige an das Österreichische Patentamt zu zahlenden Gebühren neu geregelt.
Die neuen Gebühren gelten für Schutzrechte ab dem Fälligkeitsdatum 1. Jänner 2010. Jahresgebühren vor diesem Fälligkeitsdatum sind in bisheriger Höhe weiterhin (also auch für Zahlungen im Jahr 2010 mit oder ohne Zuschlag) zu zahlen.

Hier finden Sie das aktuelle Informationsblatt zu Jahres- und Erneuerungsgebühren ab 1. Jänner 2010.
Hier das Informationsblatt zu Jahres- und Erneuerungsgebühren mit Gültigkeit bis 31. Dezember 2009.

 

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