Österreichisches Patentamt

Gemeinschaftspatent und Gerichtsbarkeit

Am Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit vom 3. und 4. Dezember 2009 in Brüssel wurden einerseits Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Patentsystems in Europa verabschiedet sowie ein Verordnungsvorschlag zum Gemeinschaftspatent angenommen. 
Allerdings sind noch einige, wichtige Punkte offen wie zB die Frage nach den Übersetzungen von Ansprüchen. 
Im Wesentlichen soll durch den Beitritt der EU zum Europäischen Patentübereinkommen die in das System des EPÜ als eigenes Territorialgebiet eingegliedert werden und mit einem einheitlichen Verfahren zur Rechtsdurchsetzung gekoppelt werden. 

Weitere Schritte
Nach dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, unterliegt der Rechtsetzungsprozess nunmehr dem Mitentscheidungsverfahren, wonach das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Rat an der Entstehung von Rechtsvorschriften beteiligt ist. Daher ist nun in Bezug auf den Verordnungsvorschlag über das Gemeinschaftspatent das Europäische Parlament am Zug.

Hinsichtlich der Errichtung des Patentgerichts wurde dem EuGH ein Ersuchen zur Beurteilung der Frage vorgelegt, ob der dazu erarbeitete Entwurf mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Die Antwort dazu ist abzuwarten. Ansonsten sind die von den Schlussfolgerungen umfassten Themen gemäß den nun akkordierten Leitlinien auszuarbeiten. 

Alle diese angesprochenen Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt und bilden ein Paket. Sie werden daher, um ihre bestmögliche Wirkung zu erzielen, nur abhängig voneinander in Kraft treten.

Wann nun das Gemeinschaftspatent wirklich Realität wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar.

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