Innovationsschutznovelle
Befreiung von den Jahresgebühren bei Patenten für die ersten fünf Jahre und bei Gebrauchsmustern für die ersten drei Jahre. Reform der Schriftengebühren noch ausständig.
Heute Dienstag, 20. Oktober 2009 wurde im Ministerrat die von uns vorbereitete Regierungsvorlage der Innovationsschutznovelle beschlossen. Die Novelle bringt neben finanzieller Entlastung für die innovative Wirtschaft auch Verfahrensbeschleunigungen und setzt damit neue Impulse für den Wirtschaftsstandort Österreich; sie soll - bei entsprechender Beschlussfassung durch das Parlament - mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.
Im Rahmen dieses Projektes leider noch nicht gelungen ist die von uns ebenfalls seit längerem angestrebte Reform der Schriftengebühren (Vereinfachungen für die Wirtschaft aber auch für unsere internen Abläufe), weil das hiefür zuständige BMF nicht zeitgleich eine Novelle vorgelegt, sondern erst für einen späteren Zeitpunkt (im Laufe des Jahres 2010) in Aussicht gestellt hat.






