Newsletter 2/2010
trotz der nahenden Sommerferien ist auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, sowohl national als auch international, einiges in Bewegung. Vieles davon wird Ihnen als Markeninhaber/in bzw. -anmelder/in neue Möglichkeiten eröffnen und die Arbeit erleichtern.
So gibt es ab 1. Juli 2010 etwa das sogenannte Markenwiderspruchsverfahren, das Ihnen als Inhaber/in von Marken neue Möglichkeiten bietet, verwechslungsfähige Konkurrenzmarken zu beeinspruchen. Das neue Verfahren stärkt Ihre Rechte und ist zudem rasch und kostengünstig umsetzbar.
Auch auf europäischer Ebene gibt es ab Juli Veränderungen. Mit dem Amtsantritt von Benoît Battistelli, seit 2004 Generaldirektor des Französischen Patentamtes, kommt es im Europäischen Patentamt zu einem Führungswechsel.
Beim lange diskutierten EU-Patent (vor dem Vertrag von Lissabon auch Gemeinschaftspatent genannt) kommt wieder Bewegung in den Entstehungsprozess.
Und: Mit 1. Juli wird es Änderungen bei den Schriftengebühren geben. Auch hier profitieren Sie als Anmelder/in von einer Neuregelung.
Ich hoffe, Sie können die genannten Innovationen gewinnbringend nutzen und wünsche Ihnen im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen schönen Sommer sowie eine interessante Lektüre unseres Newsletters und der neuesten Ausgabe von Invent - der Zeitschrift für geistiges Eigentum.
Friedrich Rödler, Präsident des Österreichischen Patentamtes
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Ab 1. Juli 2010 steht Markeninhaber/innen ein neues Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung. Das ab diesem Zeitpunkt verfügbare Markenwiderspruchsverfahren bietet erstmals die Möglichkeit, gegen verwechslungsfähige Marken (die nach dem 1. Juli 2010 veröffentlicht wurden) Widerspruch einzulegen und die Aufhebung der Registrierungen zu beantragen. Mit der Unterstützung unseres Informationsdienstleisters serv.ip können Sie Ihre Rechte nun rascher - und noch dazu kostengünstig - umsetzen. |
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Im Europäischen Patentamt kommt es zu einem Führungswechsel. Der Franzose Benoît Battistelli folgt der Britin Alison Brimelow als Präsident des Europäischen Patentamtes nach. Der bisherige Generaldirektor des Französischen Patentamtes tritt im Juli seine fünfjährige Amtszeit an. Battistelli hat das Österreichische Patentamt im Mai dieses Jahres als eines der ersten nationalen Patentämter besucht und mit Präsident Dr. Friedrich Rödler unter anderem die Chancen des Europäischen Patentnetzwerkes diskutiert. |
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Die Entwürfe für das EU-Patent, mit dem ein europaweites und einheitliches System zur Rechtsdurchsetzung realisiert werden könnte, haben das Europäische Parlament erreicht. Dort werden sie nun auf die Vereinbarkeit mit bestehenden EU-Verträgen geprüft. Klar ist, dass sich mit einem EU-Patent nicht nur Rechtsstreitigkeiten rascher entscheiden ließen. Die Zentralisierung der Patentgerichtsbarkeit würde sich auch auf die europäische Wirtschaft positiv auswirken: Durch die Einführung des EU-Patents könnten bis zu fünf Milliarden Euro eingespart werden. |
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Die im Juli in Kraft tretende Neuregelung der Schriftengebühr bietet für Anmelder/innen eine Erleichterung bei der Gebührenentrichtung an das Finanzamt. Sie kann ab jetzt zu Beginn des Verfahrens und damit gemeinsam mit den Verfahrensgebühren beglichen werden. Das garantiert Anmelder/innen eine einfachere Abwicklung und erhebliche Vorteile bei der Kostenkalkulation. |