Markenwiderspruchsverfahren: Der vereinfachte Zugang zum Recht wird angenommen
Wie an dieser Stelle berichtet, wurde mit der Novelle des Markenschutzgesetzes ein Markenwiderspruchsverfahren etabliert, das mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist. Das Verfahren soll Inhabern/innen prioritätsälterer Marken die Möglichkeit bieten, gegen verwechslungsfähige Marken, die neu registriert werden, vorzugehen. Mit Erscheinen des Österreichischen Markenanzeigers am 20. Juli 2010 begann nun erstmals die dreimonatige Frist für den Widerspruch zu laufen. Gegen Marken, die dort erschienen sind, kann nun innerhalb dieser Frist Widerspruch erhoben werden. Die Inhaber/innen einiger österreichischer Marken haben nach der Anmeldung von Konkurrenzmarken bereits von diesem neuen Recht Gebrauch gemacht.
Das Österreichische Patentamt wartet nun den ersten Fristablauf mit 20. Oktober 2010 ab und wird dann alle ordnungsgemäß eingelangten Widersprüche an die betroffenen Markeninhaber/innen zur Stellungnahme weiterleiten. Bringen diese keine Gegenäußerung ein, wird die Registrierung der angegriffenen Marken rückwirkend auf den Beginn der Schutzdauer aufgehoben. Andernfalls ist das Patentamt aufgerufen, über die verwechslungsfähige Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken zu entscheiden. Sofern gegen eine Marke mehrfach Widersprüche eingebracht werden, kann das Amt den am treffendsten erscheinenden Widerspruch vorziehen und das Verfahren hinsichtlich der übrigen Widersprüche unterbrechen. Hat ein Widerspruch Erfolg, gelten alle anderen im übereinstimmenden Ausmaß ebenfalls als erledigt.
Die Kosten des Widerspruchsverfahrens sind von den Parteien selbst zu tragen, das heißt eine
Kostenersatzpflicht hinsichtlich der gegnerischen Kosten besteht nicht. Die Möglichkeiten der Einbringung eines konventionellen Löschungsantrages an die Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes bleiben unberührt. Die Anfechtung registrierter Marken aufgrund anderer relativer Rechte erfolgt jedenfalls weiterhin auf dem Weg des Nichtigkeitsverfahrens.
Die dieses Jahr adaptierten Service-Produkte des Österreichischen Patentamts können bei der Abwicklung solcher Verfahren jedenfalls nützliche Dienste leisten. serv.ip bietet etwa mit der Konkurrenzbeobachtung, die auf einen bestimmten Vergleichszeitraum eingeschränkt werden kann, ein qualifiziertes Instrument zur Markenbeobachtung. Das Jahresabonnement für die Konkurrenzbeobachtung umfasst zwölf Recherchen pro Jahr und als zusätzliche Serviceleistung für neue Rechercheaufträge erhalten Sie eine kostenlose Basisrecherche über den gesamten Markendatenbestand.
Zu neu registrierten Marken, die Ihnen im Rahmen einer Konkurrenzbeobachtung auffallen, können Sie zusätzlich eine Inhaberauskunft einholen. Die Inhaberauskunft liefert Ihnen sämtliche Marken bestimmter Inhaber oder Anmelder. Sie können zwischen registrierten Marken oder Marken im Anmeldeverfahren wählen. Ratsam ist es jedoch, beide Datenbestände durch serv.ip überprüfen zu lassen. Detaillierte Auskünfte zu den neuen Produkten finden Sie hier.
Für Fragen und Informationen steht Ihnen Trademark Services gerne zur Verfügung:
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