Österreichisches Patentamt

Patent Prosecution Highway: Der schnellste Weg in die USA

Den Anfang machten zwei EU-Staaten und der größte asiatische Patentmarkt: In den vergangenen Jahren schloss das Österreichische Patentamt mit Ungarn, Finnland und Japan eine so genannte PPH-Übereinkunft. Die Abkürzung steht für Patent Prosecution Highway und bedeutet, dass österreichische Patentanmelder leichteren und rascheren Zugang zu den Patentsystemen dieser Länder erhalten. Bei der Abwicklung hilft das Österreichische Patentamt.

Seit Oktober dieses Jahres ist das österreichische Patent-Schnellstraßennetz um einen zentralen Partner erweitert. Am 21. September 2010 wurde in Genf eine PPH-Übereinkunft zwischen Friedrich Rödler, dem Präsidenten des Österreichischen Patentamtes, und David Kappos, dem Direktor des United States Patent and Trademark Office, unterzeichnet.

Mit dem PPH können Patentanmeldungen nun wesentlich schneller, kostengünstiger und transparenter abgewickelt werden. Voraussetzung: Die eingereichten Patentansprüche müssen vom Österreichischen Patentamt als erteilbar eingestuft worden sein. Nach Vorlage der Unterlagen des österreichischen Prüfungsverfahrens bei den Patentämtern der Beitrittsstaaten bedarf es dann lediglich eines Antrages auf Behandlung nach dem PPH. Rödler: „Ich erwarte mir durch diese Abkommen vor allem Erleichterungen für Klein- und Mittelbetriebe. Sie können wir bei der Durchsetzung ihrer Innovationen in wichtigen Schlüsselmärkten sicher unterstützen."

Auch künftig wird sich das Österreichische Patentamt stark für eine Erweiterung des PPH-Netzwerks engagieren. Ziel: Ein Netz von Patent Highways in alle Schlüsselmärkte der Welt.

Ihr Ansprechpartner im Österreichischen Patentamt:
Mag. Hannes Raumauf
Telefon +43 (0)1 534 24 - 342
hannes.raumauf@patentamt.at
www.patentamt.at

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