Markenanmeldungen: Neuerungen und verbesserter Service
Tipps und Neuigkeiten aus dem Markenbereich
Der Großteil der Anfragen in unserem Kundencenter betrifft den Markenbereich. Eine häufig gestellte Frage ist etwa: Wie viele Anmelder/innen dürfen bei einer Markenanmeldung eingetragen werden? Die Antwort: Im Prinzip beliebig viele. Beachten Sie dabei aber: Sollten Sie keine professionelle Vertretung haben, gilt primär die/der zuerst Genannte als Ansprechpartner/in, die/der somit auch erreichbar sein sollte. Ein weiterer Tipp: Nach der Trennung von Geschäftspartnern ist es wichtig, dass eine entsprechende Vereinbarung über die Rechte der Genannten besteht. Streitigkeiten können vermieden werden, wenn die Anmelder/innen anhand eines zivilrechtlichen Vertrags eine Regelung festgelegt haben. Dies sind nur einige der Überlegungen, die Anmelder/innen einer nationalen, internationalen oder auch einer Gemeinschaftsmarke anstellen sollten.
Neue Gebührenregelung
Im Markenbereich gibt es 2012 auch einige Neuerungen: Ab 1. Jänner ändern sich die Erneuerungsgebühren zur Verlängerung Ihres nationalen Markenschutzes. Für die ersten zehn Jahre haben Sie alle Gebühren, wie bisher, mit der Anmeldegebühr bezahlt. Die Schutzverlängerung für die folgenden zehn Jahre wird künftig 650 Euro kosten. Für die darauffolgenden zehn Jahre werden 750 Euro fällig, und ab der dritten Verlängerung beträgt die Erneuerungsgebühr 850 Euro. Zeitliches Limit gibt es dabei keines: Denn Ihren Markenschutz können Sie so oft verlängern, wie Sie wollen.
Datenbankverbesserung
Auch für Inhaber/innen einer Gemeinschaftsmarke gibt es Neuigkeiten: Das zuständige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bietet ab sofort einen verbesserten und kostenlosen Download von zertifizierten (beglaubigten) Kopien der Anmeldeunterlagen und der Registrierungsurkunden von Gemeinschaftsmarken an. Dieser Service ist über die Gemeinschaftsmarkendatenbank CTM-ONLINE abrufbar. Durch einen Link im Suchergebnis gelangt man direkt zur beglaubigten Abschrift mit Identifizierungscode. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt diesen Service. Zu beachten ist, dass die Abschriften den historischen Stand zum Zeitpunkt der Registrierung wiedergeben, danach erfolgte Änderungen des Registerstandes werden nicht abgebildet.
Nützlicher Gebühren-Kalkulator
Mit 1.020 bearbeiteten Anträgen im Jahr 2010 zählten österreichische Anmelder/innen zu den „Top-Usern" im Ranking der internationalen Markenregistrierungen nach dem Madrider System. Interne Statistiken der WIPO zeigen jedoch auch, dass Gebühreneinzahlungen für Anträge von österreichischen Anmeldern/innen überdurchschnittlich oft erst über Aufforderung des Internationalen Büros bzw. in nicht ausreichender Höhe erfolgen. Das Österreichische Patentamt möchte daher nochmals auf den Fee-Calculator der WIPO hinweisen, der Ihnen hilft, die exakte Gebührenhöhe zu ermitteln. Mit der Einzahlung in richtiger Höhe helfen Sie, das System zu entlasten und Ihren Antrag zu beschleunigen.






