Änderung des Patentamtsgebührengesetzes (PAG) ab 1.1.2011
Die wesentlichen Änderungen:
Neuregelung für:
Anmelde- und Jahresgebühren für Ergänzende Schutzzertifikate;
Anmelde- und Erneuerungsgebühren für Muster sowie Gebühr ab dem 11. Muster;
Erneuerungsgebühren für Marken sowie die Klassengebühr für jede Klasse ab der 4.;
Gebühr für den Antrag auf internationale Registrierung einer Marke;
Verfahrensgebühr für Beschwerden an die Rechtsmittelabteilung mit Gegenpartei.
Details siehe Informationsblatt Anmelde-, Recherchen und Verfahrensgebühren ab 1. Januar 2011und Informationsblatt Jahres- und Erneuerungsgebühren ab 1. Januar 2011 sowie BGBl. I Nr. 111/2010
Übergangsbestimmung für Jahres- und Erneuerungsgebühren:
Für die Höhe der Jahres- und Erneuerungsgebühren ist das Fälligkeitsdatum maßgeblich, außer eine nach dem 1.1.2011 fällige Jahres- oder Erneuerungsgebühr wurde bereits vor dem 1.1.2011 bezahlt.
Beispiel: es wurde eine mit 31. März 2011 fällige Erneuerungsgebühr einer Marke bereits 2010 in der bis 31.12.2010 geltenden Höhe bezahlt. Es gibt keine Nachforderung.






