Patent Highway nach Finnland
Patent Prosecution Highway (PPH) - Unterzeichnung mit Finnland
Am 29. Juni 2010 unterzeichneten der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Dr. Friedrich Rödler und der Präsident des Finnischen Patentamtes, Martti Enäjärvi, eine Übereinkunft zur wechselseitigen Beschleunigung des Patenterteilungsverfahrens: der "Patent Prosecution Highway (PPH)".
Mit Gültigkeit 1. Juli 2010 werden Anmeldende damit die Möglichkeit haben, beim Österreichischen Patentamt eine beschleunigte Prüfung zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass als erteilbar erachtete Patentansprüche vorliegen. Anmeldende müssen lediglich eine Behandlung nach dem PPH beantragen und die Unterlagen des Prüfungsverfahrens vorlegen.
Das Agreement mit Finnland ist - nach Japan und Ungarn - das dritte Übereinkommen des Österreichischen Patentamtes innerhalb des PPH.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare und Richtlinien.






