Österreichisches Patentamt

Stellungnahme zu ACTA

Patentamt bereit für aktivere Rolle bei Querschnittsmaterie Verletzung von Geistigem Eigentum

Die am 26. Jänner 2012 erfolgte Unterzeichnung des in den vergangenen Jahren zwischen 39 Staaten, darunter neben den USA und Japan auch die 27 Mitgliedsstaaten der EU, ausverhandelten ACTA-Textes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Ratifizierung sowohl durch die EU-Ebene als auch durch sämtliche Mitgliedsstaaten.

Innerösterreichisch handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, in die neben Wirtschafts- und Außenministerium auch das Justizministerium, das Finanzministerium, das Innenministerum, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie das Patentamt zuständig sind. Grundsätzlich ist das Österreichische Patentamt für Marken- und Patentschutz, nicht aber etwa für Urheberrecht verantwortlich.

Der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Dr. Friedrich Rödler, betonte in diesem Zusammenhang: "Das Österreichische Patentamt sieht sich durch diesen Anlassfall in seinen Überlegungen bestärkt, im Rahmen eines Vorschlages zur strukturellen Bereinigung und Zusammenführung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums und seines Schutzes in einer zentralen Stelle, einen Beitrag zur Verwaltungsreform leisten zu wollen. Durch den Abbau von Parallelstrukturen kann künftig ein noch wesentlich effizienterer Beitrag zum Schutz des Geistigen Eigentums geleistet werden."

apa-ots-Originaltext

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