Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet einen EU-weiten Schutz, der in der gesamten europäischen Union gilt. Zu unterscheiden ist zwischen dem eingetragenen und dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Für die Anmeldung bzw. Eintragung ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zuständig.






