Muster national
Anmeldung
Formalerfordernisse
Verwenden Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte das Formular MU 1e (Einzelmuster) bzw. MU 1s sowie MUsBB (Sammelmuster) für Ihre Anmeldung. So erfüllen Sie leichter die formalen Anforderungen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung mindestens eine Musterabbildung (2-fach, Fotos oder Zeichnungen) überreichen müssen (Ausnahme: Geheimmusteranmeldung).
Wer darf anmelden - Vertretung?
Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre Niederlassung in Österreich, können Sie Ihr Muster auch ohne Vertretung anmelden. Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, können Sie bei Wohnsitz oder Niederlassung in Österreich auch eine nicht berufsmäßige Vertretung wählen, wozu Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen müssen. Wenn Sie allerdings in Österreich weder Wohnsitz noch Niederlassung haben, muss Sie eine zur Vertretung in Österreich befugte berufsmäßige Parteienvertretung (Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariat) vertreten. Ist Ihr Wohnsitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz, reicht eine österreichische Zustellbevollmächtigung.
So können Sie anmelden:
- Abgabe im Österreichischen Patentamt, bei der Eingangsstelle
- Einwurf in den Einwurfkasten des Österreichischen Patentamtes
- per Post
- per Telefax +43 (0)1 534 24 535
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.
Prüfung / Verfahren
Nachdem Sie Ihr Muster angemeldet haben, wird Ihre Anmeldung zunächst formal geprüft. Sollte Ihre Anmeldung Mängel haben, werden Sie schriftlich zur Behebung aufgefordert. Verstößt Ihr Muster gegen die öffentliche Ordnung oder guten Sitten, müssen wir Ihre Anmeldung zurückweisen (gesetzliche Prüfung).
Veröffentlichung / Registrierung
Die Musterregistrierung erfolgt jeweils am 20. eines Monats. Die Registrierung wird im Musteranzeiger veröffentlicht, im Register eingetragen und Ihnen ein Musterzertifikat ausgestellt.
Schutzdauer / Anfechtung
Die Höchstdauer eines Musters beträgt maximal 25 Jahre ab der Registrierung. Es erlischt davor, wenn Sie die Erneuerungsgebühren nicht mehr zahlen, Sie auf das Schutzrecht verzichten oder das Muster nichtig erklärt wird. Dritte haben die Möglichkeit, das registrierte Muster anzufechten (Antrag auf Nichtigerklärung), wenn diese der Ansicht sind, das Muster hätte nicht registriert werden dürfen.
Musterverletzung
Wird Ihr Muster verletzt, können Sie auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns, Rechnungslegung sowie Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg klagen.
Kosten
Die durchschnittlichen Kosten für eine nationale Einzelmusteranmeldung inklusive Registrierung und Veröffentlichung betragen ca. € 110,-, für ein Sammelmuster mit bis zu zehn Mustern ca. € 550,-. Für eine Geheimmusteranmeldung ist zusätzlich ein 50%iger Zuschlag zu zahlen. Bitte zahlen Sie bei der Anmeldung noch keine Gebühren ein. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung innerhalb von zwei Wochen von uns einen Zahlschein mit Ihrem Aktenzeichen und dem Zahlungszweck. Für die Aufrechterhaltung Ihres Musters (max. 25 Jahre) müssen Sie alle fünf Jahre eine Erneuerungsgebühr zahlen, die bei Einzelmustern € 100,- und bei Sammelmustern € 50,- pro Muster beträgt. Die Fälligkeitstermine der Erneuerungsgebühren können Sie Online abfragen. Sie benötigen dazu Ihre Registernummer oder Ihr Aktenzeichen (zB 62049 oder 12/2009).







