Gebrauchsmuster
Anmeldung
Formalerfordernisse
Verwenden Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte das Formular GM 1 für Ihre Anmeldung. So erfüllen Sie leichter die formalen Anforderungen. Bitte beschreiben Sie Ihre Erfindung schon bei der Anmeldung so genau, dass Fachleute die Erfindung auf Basis Ihrer Beschreibung ohne weiteres realisieren könnten. Da sich der Schutz nach den Ansprüchen richtet, ist es wichtig diese professionell zu formulieren.
Wer darf anmelden - Vertretung?
Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre Niederlassung in Österreich, können Sie Ihr Gebrauchsmuster auch ohne Vertretung anmelden. Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, können Sie bei Wohnsitz oder Niederlassung in Österreich auch eine nicht berufsmäßige Vertretung wählen, wozu Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen müssen. Wenn Sie allerdings in Österreich weder Wohnsitz noch Niederlassung haben, muss Sie eine zur Vertretung in Österreich befugte berufsmäßige Parteienvertretung (Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate) vertreten. Ist Ihr Wohnsitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz, reicht eine österreichische Zustellbevollmächtigung.
So können Sie anmelden:
- Abgabe im Österreichischen Patentamt bei der Eingangsstelle
- Einwurf in den Einwurfkasten des Österreichischen Patentamtes
- Online (Voraussetzungen: Software und SmartCard)
- per Post
- per Telefax +43 (0)1 534 24 535
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.
Prüfung / Verfahren
Bei der Gebrauchsmusteranmeldung prüfen wir (wenn Sie Ansprüche vorgelegt haben) die Gesetzmäßigkeit und recherchieren den Stand der Technik. Es wird aber nicht geprüft, ob es die Erfindung bereits gibt (Neuheit) oder ein erfinderischer Schritt vorliegt - nach Vorliegen gesetzmäßiger Unterlagen wird Ihr Gebrauchsmuster jedenfalls registriert. Etwa sechs Monate nach der Anmeldung erhalten Sie einen Recherchenbericht über den Stand der Technik.
Registrierung / Veröffentlichung
Bis zur Registrierung vergehen durchschnittlich elf Monate. Sie können aber gegen eine Zuschlagszahlung eine beschleunigte Registrierung beantragen. In diesem Fall wird die Anmeldung umgehend nach positiver Gesetzmäßigkeitsprüfung registriert und die Gebrauchsmusterschrift veröffentlicht. Erst danach wird der Recherchenbericht erstellt und ebenfalls veröffentlicht.
Der Gebrauchsmusterschutz beginnt mit der von der/dem Prüfer/in verfügten Registrierung im Gebrauchsmusterregister und der Veröffentlichung im Gebrauchsmusterblatt. Die Gebrauchsmusterschrift wird am Publikationsserver bereitgestellt und eine Gebrauchsmusterurkunde ausgestellt.
Schutzdauer / Anfechtung
Die Höchstdauer eines Gebrauchsmusters beträgt maximal zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Es erlischt davor, wenn Sie die Jahresgebühren nicht mehr zahlen, Sie auf das Schutzrecht verzichten oder das Gebrauchsmuster nichtig erklärt wird. Dritte haben nämlich die Möglichkeit, das registrierte Gebrauchsmuster anzufechten (Antrag auf Nichtigerklärung), wenn sie der Ansicht sind, das Gebrauchsmuster hätte nicht registriert werden dürfen.
Gebrauchsmusterverletzung
Wird Ihr Gebrauchsmuster verletzt, können Sie auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns, Rechnungslegung sowie Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg klagen.
Kosten
Die Mindestkosten für eine nationale Gebrauchsmusteranmeldung mit bis zu zehn Ansprüchen, inklusive Registrierung und Veröffentlichung betragen € 330,-.
Bitte zahlen Sie bei der Anmeldung noch keine Gebühren ein. Innerhalb von etwa zwei Wochen nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns einen Zahlschein mit Ihrem Aktenzeichen und dem Zahlungszweck. Für die Aufrechterhaltung Ihres Gebrauchsmusters müssen Sie jährlich (ab dem vierten Jahr) eine Jahresgebühr zahlen, die von € 100,- bis € 450,- für das zehnte und damit letzte Jahr beträgt. Sie haben die Möglichkeit einer Pauschalzahlung in zwei Etappen. Die Höhe und Fälligkeitstermine der Jahresgebühren können Sie Online abfragen. Sie benötigen dazu Ihre Registernummer oder Ihr Aktenzeichen (zB 6836 oder 234/2003).






