Halbleiter
Anmeldung
Formalerfordernisse
Verwenden Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte das Formular HT 1 für Ihre Anmeldung. So erfüllen Sie leichter die formalen Anforderungen. Ihre Anmeldung muss enthalten: einen Antrag auf Eintragung des Schutzes mit einer kurzen und genauen Bezeichnung (Titel der Topografie), Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung der Topografie (Fotokopien von einzelnen Schichten oder Herstellungsmasken des Halbleiterproduktes), das Datum der ersten öffentlichen geschäftlichen Verwertung der Topografie, wenn diese bereits erfolgt ist und beansprucht wird sowie Angaben zur Anspruchsberechtigung, sofern diese beansprucht wird. Eventuell muss auch das Halbleiterprodukt selbst der Anmeldung beiliegen.
Wer darf anmelden - Vertretung?
Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre Niederlassung in Österreich, können Sie Ihren Halbleiter auch ohne Vertretung anmelden. Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, können Sie bei Wohnsitz oder Niederlassung in Österreich auch eine nicht berufsmäßige Vertretung wählen, wozu Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen müssen. Wenn Sie allerdings in Österreich weder Wohnsitz noch Niederlassung haben, muss Sie eine zur Vertretung in Österreich befugte berufsmäßige Parteienvertretung (Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate) vertreten. Ist Ihr Wohnsitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz, reicht eine österreichische Zustellbevollmächtigung.
So können Sie anmelden:
- Abgabe im Österreichischen Patentamt, bei der Eingangsstelle
- Einwurf in den Einwurfkasten des Österreichischen Patentamtes
- per Post
- per Telefax +43 (0)1 534 24 535
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.
Verfahren / Veröffentlichung
Wenn die Anmeldung den gesetzlichen Formalerfordernissen entspricht, wird das Schutzrecht in das Halbleiterschutzregister eingetragen und die Eintragung im Patentblatt veröffentlicht.
Schutzdauer / Anfechtung
Die Höchstdauer eines Halbleiterschutzes beträgt maximal zehn Jahre nach dem Schutzbeginn. Der Schutz beginnt am Tag der erstmaligen geschäftlichen Verwertung des Halbleiterproduktes, wenn innerhalb der folgenden zwei Jahre eine Anmeldung beim Patentamt erfolgt. Bei Halbleiterprodukten, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht öffentlich verwertet wurden, beginnt der Schutz mit dem Anmeldetag. Dritte haben zudem die Möglichkeit, einen Halbleiterschutz anzufechten (Antrag auf Nichtigerklärung), wenn sie der Ansicht sind, das Halbleiterschutzrecht hätte nicht eingetragen werden dürfen.
Halbleiterschutzverletzung
Wird Ihr Halbleiterschutzrecht verletzt, können Sie auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns, Entschädigung, Rechnungslegung sowie auf Auskunft über Ursprung und Vertriebswege klagen.
Kosten
Die Kosten für eine Halbleiterschutzanmeldung betragen € 300,-.
Bitte zahlen Sie bei der Anmeldung noch keine Gebühren ein. Innerhalb von etwa zwei Wochen nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns einen Zahlschein mit Ihrem Aktenzeichen und dem Zahlungszweck.







