PPH - Patent Prosecution Highway
Beim PPH, dem Patent Prosecution Highway, handelt es sich um eine Übereinkunft zwischen bestimmten Ländern zur wechselseitigen Beschleunigung von Patentverfahren. Das Österreichische Patentamt hat bis dato PPH-Übereinkünfte mit Japan, Ungarn, Finnland und den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. Patentanmelder/innen können, nachdem die eingereichten Patentansprüche vom Österreichischen Patentamt als erteilbar eingestuft worden sind, das PPH-Programm in Anspruch nehmen. Nach Vorlage der Unterlagen des österreichischen Prüfungsverfahrens bei den Patentämtern der Beitrittsstaaten bedarf es dann lediglich der Beantragung einer Behandlung nach dem PPH. Für Patentanmelder/innen besteht nun in Sachen Rechtsschutz tatsächlich eine Art "Highway" nach Japan, Ungarn, Finnland und in die Vereinigten Staaten von Amerika.
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Mag. Hannes Raumauf
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