Patent europäisch
Das Europäisches Patentamt (EPA) bietet ein einheitliches Patenterteilungsverfahren für mehr als 35 europäische Staaten.
Sie können Ihre Erfindung entweder direkt beim EPA anmelden oder beim Österreichischen Patentamt, das aber in diesem Fall Ihre Anmeldung nur nach München weiterleitet.
Oder Sie melden zuerst in Österreich ein nationales Patent an und dann weiters ein europäisches. Dabei müssen Sie die Priorität (zwölf Monate nach dem ersten Anmeldetag in Österreich) einhalten, damit Ihre Erfindung zeitlich auch in den weiteren Ländern so behandelt wird wie Ihre österreichische Erstanmeldung - d.h. Sie nehmen Ihren Anmeldetag mit. Sonst erhalten Sie in den später von Ihnen gewünschten Ländern kein Patent mehr, wenn die Erfindung zwischenzeitig veröffentlicht worden und damit nicht mehr neu ist.
In wie vielen und welchen Ländern Sie nach einer europäischen Patentanmeldung dann wirklich Schutz haben wollen, müssen Sie erst später entscheiden.
Mit 1. Juni 2011 können EP- und PCT-Anmeldungen in elektronischer Form erstellt und online beim Österreichischen Patentamt eingereicht werden.
Kosten
Die Kosten (Gebühren) für eine europäische Patentanmeldung betragen mindestens € 4.300,-. Die weiteren Kosten (zB Anwalts-, Übersetzungskosten sowie Gebühren vor den nationalen Ämtern) sind abhängig von der Anzahl der ausgewählten Länder und können daher bei vielen Ländern schnell auf mehrere Tausend Euro steigen.
Bitte beachten Sie: Das Europäische Patentamt versendet keine Zahlungsaufforderung. Die Berechnung des genauen Betrages und die Einzahlung auf ein Konto des Europäischen Patentamtes liegt in der Verantwortung des Anmelders bzw. Vertreters. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird ein Zuschlag von 50% fällig! Weitere Informationen unter: http://www.epo.org/applying/forms-fees_de.html






