Patent national
Anmeldung
Formalerfordernisse
Verwenden Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte das Formular PA 1 für Ihre Anmeldung. So erfüllen Sie leichter die formalen Anforderungen. Bitte beschreiben Sie Ihre Erfindung schon bei der Anmeldung so genau, dass Fachleute die Erfindung auf Basis Ihrer Beschreibung ohne weiteres realisieren könnten.
Wer darf anmelden - Vertretung?
Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre Niederlassung in Österreich, können Sie Ihr Patent auch ohne Vertretung anmelden. Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, können Sie bei Wohnsitz oder Niederlassung in Österreich auch eine nicht berufsmäßige Vertretung wählen, wozu Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen müssen. Wenn Sie allerdings in Österreich weder Wohnsitz noch Niederlassung haben, muss Sie eine zur Vertretung in Österreich befugte berufsmäßige Parteienvertretung (Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate) vertreten. Ist Ihr Wohnsitz oder Ihre Niederlassung im EWR oder in der Schweiz, reicht eine österreichische Zustellbevollmächtigung.
So können Sie anmelden:
- Abgabe im Österreichischen Patentamt, bei der Eingangsstelle
- Einwurf in den Einwurfkasten des Österreichischen Patentamtes
- Online (Voraussetzungen: Software und SmartCard)
- per Post
- per Telefax +43 (0)1 534 24 535
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.
Prüfung / Verfahren
Nachdem Sie Ihre Erfindung zum Patent angemeldet haben, werden Ihre Anmeldung (formal) und Ihre Erfindung (sachlich) geprüft. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich, wozu Sie Stellung nehmen können. Werden Mängel trotz Aufforderung nicht behoben oder ist Ihre Erfindung nicht patentierbar, müssen wir Ihre Anmeldung zurückweisen.
Veröffentlichung der Anmeldung
18 Monate nach dem Anmeldetag (gegebenenfalls Prioritätstag) wird Ihre Anmeldung gemeinsam mit einem Recherchenbericht veröffentlicht. Sie genießen ab der Veröffentlichung vorläufigen Schutz, sofern die Anmeldung zur Erteilung führt.
Patenterteilung / Veröffentlichung
Die Patenterteilung erfolgt nach Rechtskraft des Erteilungsbeschlusses. Der Patentschutz beginnt mit der Registrierung des Patentes und seiner Veröffentlichung im Patentblatt. Die Patentschrift wird am Publikationsserver bereitgestellt und eine Patenturkunde ausgestellt.
Schutzdauer / Anfechtung
Die Höchstdauer eines Patentes beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Es erlischt davor, wenn Sie die Jahresgebühren nicht mehr zahlen, Sie auf das Schutzrecht verzichten oder das Patent nichtig erklärt wird.
Dritte haben die Möglichkeit, das erteilte Patent anzufechten (durch Einspruch oder Antrag auf Nichtigerklärung), wenn diese der Ansicht sind, das Patent hätte nicht erteilt werden dürfen.
Patentverletzung
Wird Ihr Patent verletzt, können Sie am Handelsgericht Wien auf Unterlassung, Vernichtung der patentverletzenden Gegenstände oder der zur Herstellung notwendigen Werkzeuge und Mittel, Urteilsveröffentlichung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns sowie Entschädigung klagen.
Kosten
Die Mindestkosten für eine nationale Patentanmeldung mit bis zu zehn Ansprüchen, inklusive Erteilung und Veröffentlichung betragen € 530,-. Bitte zahlen Sie bei der Anmeldung noch keine Gebühren ein. Innerhalb von etwa zwei Wochen nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns einen Zahlschein mit Ihrem Aktenzeichen und dem Zahlungszweck.
Für die Aufrechterhaltung Ihres Patentes müssen Sie jährlich (ab dem sechsten Jahr) eine Jahresgebühr zahlen, die von € 100,- bis € 1.700,- im zwanzigsten und damit letzten Jahr steigt. Die Höhe und Fälligkeitstermine der Jahresgebühren können Sie Online abfragen. Sie benötigen dazu Ihre Registernummer oder Ihr Aktenzeichen (zB 404 229 oder 1222/96).






