19.5.2009

Heute, 19. Mai 2009, unterzeichneten der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Dr. Friedrich Rödler und der Commissioner des Japanischen Patentamtes, Takashi Suzuki, eine Übereinkunft zur wechselseitigen Beschleunigung des Patenterteilungsverfahrens: der "Patent Prosecution Highway (PPH)".
Mit 1. Juli 2009 werden Anmeldende damit die Möglichkeit haben, beim Österreichischen und Japanischen Patentamt eine beschleunigte Prüfung zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass als erteilbar erachtete Patentansprüche vorliegen. Anmleder müssen lediglich eine Behandlung nach PPH beantragen und die Unterlagen des Prüfungsverfahrens vorlegen.
Die für die Anmelder notwendigen Formulare sowie Richtlinien werden unter www.patentamt.at ab 1. Juli publiziert.
"Mit diesem beschleunigten Erteilungsverfahren erlangen österreichische Patentamelder schneller ihren Schutz und damit verbunden auch eine deutliche Erhöhung der Rechtssicherheit", so Patentamtspräsident Rödler und weiter: "Zugleich freuen wir uns, dass damit ein weiteres Mal die hohe Qualtität des österreichischen Patent-Erteilungsverfahrens anerkannt wurde".
Die internationale Zusammenarbeit von Patentbehörden ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden Anmeldezahlen ein Gebot der Stunde.
Daher wird sich das Österreichisches Patentamt wie bisher aktiv an der Weiterentwicklung des globalen und europäischen Patentsystems beteiligten und Fortschritte auf diesen - vom PPH nicht berührten - höheren Ebenen wie EU, Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) und WIPO anstreben.
Damit ist das Österreichische Patentamt jüngster Teilnehmer an einem internationalen Netzwerk, an dem neben dem Initiator, dem Japanischen Patentamt, seit 2007 neben dem Europäischen Patentamt zahlreiche wichtige nationale Patentbehörden, wie etwa das Amerikanische, das Kanadische, das Australische, das Russische, das Englische, das Deutsche, das Norwegische und das Dänische Patentamt beteiligt sind.



