Österreichisches Patentamt

Gemeinschaftsmarke

Die Gemeinschaftsmarke bietet einen EU-weiten Markenschutz, der in der gesamten europäischen Union gilt. Für das Verfahren ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zuständig.
Gemeinschaftsmarken können durch Antragstellung und Registrierung beim HABM, aber auch durch Benennung der Europäischen Gemeinschaft im Wege über das Madrider Markensystem (siehe "Marke international") erlangt werden.

Einreichung
Sie können Gemeinschaftsmarkenanmeldungen wahlweise beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), bei den Ämtern der EU-Mitgliedsstaaten oder auch beim Österreichischen Patentamt einreichen, wobei unabhängig vom Einreichungsamt jede Anmeldung dieselbe Wirkung hat, wie wenn sie direkt beim HABM eingereicht worden wäre.

Einreichung beim HABM
per Post: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Avenida de Europa 4, E-03008 Alicante

Per Fax: +34 965 131 344.

oder online (E-filing)

Einreichung beim Österreichischen Patentamt
Das ÖPA nimmt Ihre schriftlichen Anmeldeunterlagen für Gemeinschaftsmarken als Serviceanbot gebührenfrei entgegen und vermerkt auf dem Anmeldeformular das Datum des Einlangens und die Zahl der Seiten. Sie erhalten auf Wunsch eine Bestätigung Ihrer Einreichung, wobei Sie bitte zur Beschleunigung eine Kopie Ihrer Anmeldung beischließen.
Eine Prüfung in formeller oder inhaltlicher Hinsicht erfolgt nicht.
Ihre Anmeldungen werden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einreichung auf dem Postweg an das HABM weitergeleitet.

Anmeldungen, die bei den nationalen oder regionalen Ämtern der EU-Mitgliedsstaaten eingereicht werden und beim HABM erst nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach ihrer Einreichung eingehen, gelten als zu dem Datum eingereicht, an dem die Anmeldung beim HABM eingegangen ist.

Wichtiger Hinweis:
Das ÖPA übernimmt ab dem Zeitpunkt der Weiterleitung der Anmeldung keinerlei Haftung für allenfalls auftretende nachfolgende Verzögerungen bzw. für Beschädigung oder Verlust der Anmeldung.
Wir empfehlen daher, Anmeldungen direkt beim HABM zu machen.

Kosten / Schutzdauer / Erneuerung

Für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke sind beim HABM € 900.- bei elektronischer Einreichung (E-Filing) bzw. € 1.050,- bei Einreichung in Papierform zu bezahlen. Für Anmeldungen für mehr als drei Klassen von Waren und Dienstleistungen sind in beiden Fällen für jede weitere Klasse € 150.- zu zahlen.
Gebührendetails Gemeinschaftsmarke
Mit dem Gebührenrechner für Gemeinschaftsmarkenanmeldungen können Sie selbst Ihre individuellen Gebühren errechnen.
komplette Gebührenliste

Eine eingetragene Gemeinschaftsmarke gilt jeweils zehn Jahre ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung. Danach kann sie unbeschränkt jeweils um weitere Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden.
Weitere Informationen zur Verlängerung bzw. den Verlängerungsgebühren von Gemeinschaftsmarken.

 

 

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