Springe direkt zu :

News

Hauptinhalt:

Bahn frei für das europäische Einheitspatent!

Patentamtspräsidentin Mariana Karepova erwartet einen Boost bei der Internationalisierung heimischer Unternehmen

Bei uns am Patentamt herrscht große Freude über diese Entwicklung: Firmen, die ihre Erfindungen in mehreren europäischen Ländern patentieren möchten, können dies jetzt schneller und billiger als bisher. Die Internationalisierung am europäischen Markt wird dadurch wesentlich einfacher.

Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamtes

Wien (OTS) - Seit 1975 wird darüber diskutiert, verhandelt und gestritten - jetzt wird es wahr: Das einheitliche Patent, das in fast allen Staaten der EU gilt. Die letzte Hürde beim deutschen Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe wurde genommen. Jüngste Klagen wurden abgewiesen. Jetzt heißt es Bahn frei für das einheitliche europäische Patent!

Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamtes: „Bei uns am Patentamt herrscht große Freude über diese Entwicklung: Firmen, die ihre Erfindungen in mehreren europäischen Ländern patentieren möchten, können dies jetzt schneller und billiger als bisher. Die Internationalisierung am europäischen Markt wird dadurch wesentlich einfacher.“

Hotline beim Österreichischen Patentamt

Österreich ist gut vorbereitet: Ab Herbst wird beim Österreichischen Patentamt die Hotline „EU-Einheitspatent“ freigeschaltet werden.

Patentamtspräsidentin Karepova: „Wir beantworten alle Fragen rund um das Einheitspatent. Wir helfen, Erfindungen patenttauglich zu machen. Und gemeinsam mit der Forschungsförderungsgesellschaft bieten wir mit dem Patent Scheck Finanzierungen für KMU und Startups an. Schon jetzt setzten wir alles daran, Unternehmer*innen und Forscher*innen auf das Einheitspatent vorzubereiten.“

Einheitspatent bedeutet auch Einheitsgericht. Die gute Nachricht: Man muss nicht für alle Streitigkeiten nach München oder Paris fahren, um seine Rechte durchzusetzen. In Wien wird eine lokale Kammer des einheitlichen Patentgerichts eingerichtet, wo Verfahren, wie zB Patentverletzungsklagen, in deutscher Sprache geführt werden können

FAQ zum Einheitspatent

Ab wann wird es das Einheitspatent geben? Wir rechnen damit, dass 2022 das Einheitspatent starten wird.

Welche Länder sind dabei? Voraussichtlich werden alle EU-Mitgliedsstaaten, außer Spanien und Kroatien dabei sein, wobei von einigen die Ratifikation des Abkommens noch aussteht.

Wie kann ich meine Erfindung zum Einheitspatent anmelden? Bisher können Erfinder*innen nur nationale Patente und europäische Bündelpatente anmelden. Letztere wurden vom Europäischen Patentamt geprüft und mussten dann in jedem einzelnen Land validiert werden. Das ist kostspielig und mühsam. Mit dem Einheitspatent meldet man beim Europäischen Patentamt an und stellt dann einen kostenlosen Antrag auf einheitliche Wirkung, mit dem man sich die Validierung in den einzelnen Staaten spart.

 

12.07.2021
Bitte hinterlassen Sie uns Feedback ob diese Seite hilfreich für Sie war! Hinweis: Nach dem Absenden des Formulars bleiben Sie auf dieser Seite

War diese Seite hilfreich für Sie?*

Datenschutzerklärung (DSGVO)*

Bitte hinterlassen Sie uns Feedback ob diese Seite hilfreich für Sie war! Hinweis: Nach dem Absenden des Formulars bleiben Sie auf dieser Seite

War diese Seite hilfreich für Sie?*

Datenschutzerklärung (DSGVO)*

liken & teilen

Springe zum Anfang der Seite