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Marken Blog: Die Quadratur der Schokolade

Vor dem deutschen Bundesgerichtshof wurde der Markenstreit um quadratische Tafelschokolade bzw. Traubenzuckertäfelchen entschieden. Die Karlsruher Richter/innen haben die Löschung der dreidimensionalen Marken (auch „körperliche Marken“ oder Formmarken genannt) von Ritter Sport bzw. Dextro Energy abgelehnt. Die Marken bleiben damit aufrecht. Wir haben die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Entscheidung zusammengefasst:

Die dreidimensionale Marke soll den angesprochenen Konsumenten wie auch jede andere Markenart (etwa eine Wortmarke oder Bildmarke) eine verlässliche Zuordnung einer Ware oder Dienstleistung zu einem Unternehmen ermöglichen. Grundsätzlich kann sowohl die Form eines Produkts als auch die seiner Verpackung als Marke in Frage kommen. Das geht aber nur, wenn diese Form auf den (betrieblichen) Ursprung des Produktes hinweist und man annehmen kann, dass sie als selbständiges Kennzeichen von den Kunden erkannt wird. Außerdem muss die Form eine hinreichend eigenartige und einprägsame Gestaltung aufweisen. Sie muss also von den branchenüblichen Formen erheblich abweichen und dabei das technisch und ästhetisch Notwendige maßgeblich übersteigen.

In den meisten Fällen müssen Anmelder/innen nachweisen, dass die Form  in der Wahrnehmung der Konsumenten Unterscheidungskraft hat. - Dieser Nachweis bildet die Voraussetzung für die Markeneintragung. Ein Beispiel ist die Getränkeflasche von Almdudler.

Wenn die Form durch die Art der Ware oder technisch bedingt ist, oder dem Produkt einen erheblichen Wert verleiht, ist ein solcher Nachweis allerdings nicht möglich: Diese Formen können nicht im Wege des Markenschutzes monopolisiert werden.

Über die Autor/innen:
Mag. jur. Petra Asperger ist Vorsitzende der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes. Mag. Dr. jur. Markus Stangl ist Vorstand der Rechtsabteilung Österreichische Marken.
Beide bloggen über die Judikatur des OLG, OGH und EUGH sowie andere knifflige Fälle und helfen damit das dahinterstehende Recht besser zu begreifen.

 

19.10.2017
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