Springe direkt zu :

News

Hauptinhalt:

Neuer Gebührenservice für alle Inhaber*innen von Schutzrechten

Ab Oktober 2020 werden alle Inhaber*innen von nationalen Patenten und Gebrauchsmustern ein Monat vor Ablauf der Zahlungsfrist über die Fälligkeit der nächsten Jahresgebühr informiert. Wenn Sie Inhaber*in eines nationalen Designs sind, bekommen Sie diese Information drei Monate vor dem Fälligkeitsdatum. Markeninhaber*innen bekommen die Verständigung sechs Monate im Voraus. Die Verständigungen erfolgen über die duale Zustellung. Das bedeutet, dass zuerst versucht wird, das Schreiben an ein zentrales elektronisches Postfach zu übermitteln. Kann ein elektronisches Postfach nicht erreicht werden, erfolgt die Zustellung auf dem Postweg. 

24.09.2020
Bitte hinterlassen Sie uns Feedback ob diese Seite hilfreich für Sie war! Hinweis: Nach dem Absenden des Formulars bleiben Sie auf dieser Seite

War diese Seite hilfreich für Sie?*

Datenschutzerklärung (DSGVO)*

Bitte hinterlassen Sie uns Feedback ob diese Seite hilfreich für Sie war! Hinweis: Nach dem Absenden des Formulars bleiben Sie auf dieser Seite

War diese Seite hilfreich für Sie?*

Datenschutzerklärung (DSGVO)*

liken & teilen

Springe zum Anfang der Seite