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Provisorische Patentanmeldung: Einfach für Alle

Eine ausgewachsene Patentanmeldung braucht Zeit und will in allen Details gut vorbereitet sein. Für manche innovative Unternehmen steht das im Gegensatz zu dem hohen Tempo und der kurzen „Time to Market“ in ihrer Branche. Für Forscherinnen und Forscher heißt das Dilemma: Patentieren oder publizieren. Diese Gegensätze kann man aber überwinden, wie die vergangenen zwei Jahre gezeigt haben. Einer, der die provisorische Patentanmeldung genutzt hat, ist Dipl.-Ing. Meinhard Schwaiger von AMX Automation Technologies GmbH: „In meinem Fall war ich gezwungen meine Erfindung schnell zu präsentieren. Deshalb habe ich mir mit der provisorischen Patentanmeldung noch den Prioritätstag gesichert“, so der Erfinder eines neuen Fahrwerks für Knickarmroboter oder ähnlichen Systemen. „Die Einreichung über das Online-Formular war zudem klar strukturiert und gut gemacht. Insgesamt war das eine große Erleichterung“, so Schwaiger, dessen provisorische Patentanmeldungen mittlerweile erteilte Schutzrechte sind.

Bisher nur für Start-Ups, jetzt für alle

Seit Oktober 2016 können Start-ups ihre Patente provisorisch anmelden. Rund 300 haben das auch getan und online angemeldet. Sie haben von den niedrigen Kosten (€ 50) und der Begleitung durch das Patentamt profitiert. Nun ist die provisorische Patentanmeldung für alle geöffnet. Auch KMUs, Großunternehmen, Forschungsinstitute, FHs und Universitäten können jetzt provisorisch anmelden.

Provisorisch. Was heißt das?

  1. Provisorisch, weil Sie die Formvorschriften vorerst nicht beachten müssen. Ihre provisorische Patentanmeldung muss eine exakte Beschreibung Ihrer Erfindung mit allen technischen Merkmalen, die für das Funktionieren Ihrer Erfindung notwendig sind enthalten. Merkmale, die Sie auch auf Ihrer Website, in Werbeprospekten oder bei sonstigen Präsentationen Preis geben wollen, sollten jedenfalls enthalten sein. Gut sind auch technische Zeichnungen als Ergänzung zur Beschreibung. Kurz gesagt: Je mehr und genauer Sie Ihre Erfindung beschrieben, desto besser.

    Sie kann, muss aber nicht enthalten:
    • Ansprüche,
    • Zusammenfassung (Abstract),
    • Beschreibungen zum bekannten Stand der Technik,
    • Aufgaben Ihrer Erfindung,
    • Probleme, die Ihre Erfindung löst oder
    • Abbildungsverzeichnis
  2. Provisorisch, weil Sie nicht gleich die gesamten Gebühren bezahlen müssen. Sie bezahlen bei der Anmeldung online EUR 50,-. Falls Sie upgrade werden die Recherchen- und Prüfungsgebühren idHv EUR 292,- fällig. Für den Fall, dass Sie nicht upgraden, haben Sie nur EUR 50,- riskiert.

  3. Provisorisch, weil Sie bestimmen, wann und ob Sie auf eine volle Patentanmeldung upgraden. Dafür haben Sie maximal zwölf Monate Zeit.

Ganz und gar nicht provisorisch: Geburtsurkunde für Erfindungen

Die provisorische Patentanmeldung sichert den Anmeldetag, die sogenannte Priorität einer Erfindung, weltweit für ein Jahr. Das ist wie bei einer vollen Patentanmeldung und damit ganz und gar nicht provisorisch. Die Innovation liegt mit dem Tag der Anmeldung im "Safe" und selbst die dynamischste Branche und die kürzeste „Time to Market“ kann das nicht mehr ändern. Jetzt können Sie für die eigene Innovation werben, wissenschaftlich publizieren, pitchen und Investorinnen und Investoren suchen.

Hier finden Sie mehr über die provisorische Patentanmeldung.

30.08.2018
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