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Klangmarke

Eine Klangmarke ist eine akustisch wahrnehmbare Marke (z. B. ein unterscheidungskräftiges Geräusch oder eine kurze Melodie). Ihre graphische Darstellung erfolgt durch Beifügung einer Markendarstellung; dabei ist eine Notenschrift lesbar und in üblicher Notation auszuführen und ein Sonagramm so wiederzugeben, dass es bei Wiedergabe im Format DIN A4 den Vorgaben des  § 23 Abs. 3 Z 2 und 3 Patentamtsverordnung entspricht (zulässig: *.pdf-Format). Die klangliche Wiedergabe erfolgt mittels Anschluss einer Klangdatei (*.wav oder *mp3-Formate) und muss der grafischen Darstellung entsprechen.

Sofern die Klangmarke Worte enthält (gesungen, gesprochen), so wären diese im Feld "Wortbestandteile" anzuführen.

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