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Seifenkistenrennen  Fotocredit:iStock/RichVintage

Tipps für die Teilnahme an Ideen- und Innovationswettbewerben

Wer liest schon das Kleingedruckte, wenn man einer großen Idee nachgeht?

Hauptinhalt:

Bei Ideenwettbewerben erlauben die kleingedruckten Wettbewerbsbedingungen häufig, dass die Veranstalter die eingereichten Unterlagen veröffentlichen dürfen. Diese Werbung kann leider auch zum Nachteil werden. Ebenso, wenn Teilnehmer/innen, stolz auf ihre Ideen, vor laufender Kamera über Details ihrer Innovation reden, ohne sich über mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein.

Achtung! Wenn Sie Ihre Innovation als Patent schützen lassen wollen, dann muss ihre Erfindung weltweit neu sein. Sie darf also noch nicht veröffentlicht sein. Ähnliche Spielregeln gelten bei Designs. Und auch bei der Marke zu einer Geschäftsidee gilt: Wenn Sie der Erste sind, haben Sie einen Vorsprung. Verschenken Sie ihn nicht.

Was kann passieren?

  • Die Chance auf Patentschutz ist vertan, sobald die technische Erfindung an die Öffentlichkeit gelangt. (egal wie und durch wen)

    Die Idee wird kopiert und Sie haben nichts in der Hand, um gegen Raubkopierer vorzugehen.

  • Ähnlich bei Designs. Hier darf die Veröffentlichung nicht älter als zwölf Monate sein.
  • Bei einer Markenidee kann passieren, dass Ihre neue und noch nicht geschützte Marke auch andere gut finden und diese registrieren, bevor Sie das tun. Jetzt dürfen Sie ihre eigene Idee nicht mehr nutzen.

Was kann man dagegen tun?

Unser Tipp bei einer technischen Erfindung:

  • Alles, was in den Wettbewerbsunterlagen enthalten ist, ist potentiell öffentlich zugänglich und sollte vorab geschützt werden. Besonders einfach und kostengünstig geht das mit PRIO-Anmeldung, der provisorischen Patentanmeldung.

    Hinweis

    Beim Schutz von technischen Erfindungen gilt: Zumindest das, was zum Wettbewerb eingereicht wurde, erzählt oder präsentiert wird, sollte auch Bestandteil der (provisorischen) Patentanmeldung sein. Ein erfindungsrelevantes Detail im Nachhinein preiszugeben ist riskant und kann rückwirkend nicht mehr als Patent geschützt werden.
  • Besondere Vorsicht bei einfachen Lösungen.
    Wenn Ihre Idee alleine schon die technische Lösung des Problems darstellt, sollten Sie bereits vor  der Teilnahme am Wettbewerb eine vollständige und gut ausgearbeitete Patentanmeldung machen und so ihre Idee schützen.

    Beispiel

    Aufgabenstellung:

    Eine Vorrichtung, die verhindert, dass Vögel in die Rotorblätter von Windkraftwerken fliegen ohne, dass Menschen in der Nähe dadurch gestört werden.


    Lösung (möglicherweise patentierbar):

    Eine Möglichkeit der Lösung wäre die Beschichtung der Rotorblätter mit lichtreflektierendem Material. Das Windrad dreht sich und das Sonnenlicht wird reflektiert. Dadurch erhält man eine sich bewegende Lichtquelle, die von Vögeln gemieden wird. Außerdem sorgt eine spezielle Beschichtung, die nur ultraviolettes Licht reflektiert, dafür, dass zwar Vögel diese Reflektionen sehen, Menschen aber nicht belästigt werden.

    Dieses Beispiel ist nicht fiktiv und kann unter espacenet.com mit der Registernummer
    JP2002039051 nachgelesen werden.

Sollten Sie Ihre Erfindung bereits veröffentlicht haben, dann ist noch eine Gebrauchsmusterregistrierung möglich. Voraussetzung dafür: Die Veröffentlichung liegt nicht länger als sechs Monate zurück.

Hinweis
Geschäftsmethoden, Software an sich oder reine Ideen ohne technischen Charakter sind durch ein Patent nicht schützbar!

Unser Tipp bei Marken:

  • Wenn Sie bei einem Wettbewerb eine Markenidee einreichen, dann sollten Sie diese vor der Einreichung schützen. Besonders einfach und schnell geht das mit Fast Track. Die Registrierung einer Marke gibt es nach der Markenoffensive ab € 284,00 (das sind umgerechnet € 2,50 im Monat) und bietet Schutz für zehn Jahre.
  • Mit einer registrierten Marke können Sie gegen Nachahmer und Trittbrettfahrer vorgehen, die unberechtigt an dem Erfolg ihrer Marke teilhaben wollen.

Unser Tipp bei Designs:

  • Sobald Sie Ihr Design bei einem Wettbewerb einreichen, läuft der Countdown.
  • Innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab der Veröffentlichung im Wettbewerb kann die äußere Form, also das Design, für 25 Jahre geschützt werden.
  • Lassen Sie ihr Design nicht registrieren, dann ist es automatisch ein sogenanntes nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster und ist drei Jahre gegen Nachahmung geschützt.
  • Das Copyright auf ihr Werk haben Sie unabhängig vom Designschutz.

Haben Sie noch Fragen? Immer eine gute Idee: Zuerst zum Patentamt, dann beim Wettbewerb
einreichen. Wir sind für Sie da.

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