Bei Ideenwettbewerben erlauben die kleingedruckten Wettbewerbsbedingungen häufig, dass die Veranstalter die eingereichten Unterlagen veröffentlichen dürfen. Diese Werbung kann leider auch zum Nachteil werden. Ebenso, wenn Teilnehmer/innen, stolz auf ihre Ideen, vor laufender Kamera über Details ihrer Innovation reden, ohne sich über mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein.
Achtung! Wenn Sie Ihre Innovation als Patent schützen lassen wollen, dann muss ihre Erfindung weltweit neu sein. Sie darf also noch nicht veröffentlicht sein. Ähnliche Spielregeln gelten bei Designs. Und auch bei der Marke zu einer Geschäftsidee gilt: Wenn Sie der Erste sind, haben Sie einen Vorsprung. Verschenken Sie ihn nicht.
Unser Tipp bei einer technischen Erfindung:
Sollten Sie Ihre Erfindung bereits veröffentlicht haben, dann ist noch eine Gebrauchsmusterregistrierung möglich. Voraussetzung dafür: Die Veröffentlichung liegt nicht länger als sechs Monate zurück.
Hinweis
Geschäftsmethoden, Software an sich oder reine Ideen ohne technischen Charakter sind durch ein Patent nicht schützbar!
Unser Tipp bei Marken:
Unser Tipp bei Designs:
Haben Sie noch Fragen? Immer eine gute Idee: Zuerst zum Patentamt, dann beim Wettbewerb
einreichen. Wir sind für Sie da.
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