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News
Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Bezeichnung pharmazeutischer Substanzen vorgeschlagenen Namen (proposed names - PINNs) werden von dieser zweimal jährlich in elektronischer Form veröffentlicht. Innerhalb einer viermonatigen Frist kann jedermann, z. B. MarkeninhaberInnen, deren Marken mit einer vorgeschlagenen Bezeichnung als verwechslungsfähig ähnlich zu beurteilen sind bzw. mit dieser einen gemeinsamen charakteristischen Wortstamm aufweisen, Einwände gegen die Annahme dieser vorgeschlagenen Bezeichnung an die WHO richten. Angenommene, also nicht beeinspruchte Namen werden zu sogenannten „empfohlenen“ Namen (recommended names - RINNs) und stellen für pharmazeutische Produkte Sachbezeichnungen dar. Die „empfohlenen Namen“ (RINNs) sind vom Markenschutz ausgeschlossen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Österreichische Patentamt seine bisherige amtsseitig durchgeführten Ähnlichkeitsabgleich zwischen registrierten österreichischen Marken und den neuen PINN-Listen samt Verständigung betroffener MarkeninhaberInnen per September 2018 einstellt.
Zukünftig wird im Patentblatt, 1. Teil, auf die Veröffentlichung neuer PINN-Listen samt Angabe des Endes der Einspruchsfrist hingewiesen.
11. September 2018Fotocredit: Public Domain
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