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Geheimhaltung und Patente: Ergänzung oder Substitut?

Neue Studie zum Verhältnis von Geschäftsgeheimnissen und Patenten: Patente und Geschäftsgeheimnisse werden ergänzend eingesetzt.

Obwohl sie von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind, wurden Geschäftsgeheimnisse bisher nur wenig untersucht und ihre Beziehung zu Patenten wird oft fehlinterpretiert. Die vorliegende Studie beleuchtet dieses Thema und zieht dafür repräsentative Daten auf Unternehmensebene heran, die der Europäischen Innovationserhebung (Community Innovation Survey - CIS) entstammen. CIS erfasst rund 200 000 Firmen der europäischen Herstellungs- und Dienstleistungsindustrien.

Die Studie wurde 2016 vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) durch die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des Geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim durchgeführt. Besonderes Augenmerk der Studie galt dabei dem Zusammenwirken von Patentierung und Geheimhaltung sowie den Leistungsauswirkungen der gewählten Schutzstrategie, nicht nur auf Firmenebene, sondern ebenfalls auf Ebene der individuellen Innovation.

Während frühere Analysen Geschäftsgeheimnisse und Patente oft wie einander sich gegenseitig ausschließende Ersatzmittel betrachteten, versucht die vorliegende Studie die einander ergänzende Rolle der beiden Schutzmethoden hervor zu heben.

Folgende Hauptergebnisse gehen aus der Analyse hervor:

  1. Firmen die Neuerungen hervorbringen, verwenden oft sowohl Patente als auch Geschäftsgeheimnisse um ihre Innovationen zu schützen.
  2. In den meisten Wirtschaftszweigen und in allen Mitgliedsstaaten  verwenden die meisten Typen von Firmen häufiger Betriebsgeheimnisse als Patente um Innovationen zu schützen.
  3. Die Verwendung sowohl von Betriebsgeheimnissen als auch Patenten ist bei jenen Firmen am wahrscheinlichsten, die eigenständige Forschung betreiben bzw. Entwicklungsarbeit leisten, viel in Innovationen investieren, und, wenn eine Innovation neu auf dem Markt ist. Bei Innovationen, die lediglich für die Firma neu sind, werden Betriebsgeheimnisse bevorzugt.
  4. Patente werden eher dann verwendet (ausschließlich oder in Kombination mit Betriebsgeheimnisse), wenn das innovative Produkt ein materielles Gut statt eine Dienstleistung ist.
  5. Betriebsgeheimnisse (häufig ohne Patente) kommen eher bei Verfahrensinnovationen zur Anwendung und für Innovationen bei Dienstleistungen.
  6. Betriebsgeheimnisse (ausschließlich oder kombiniert mit Patente) werden wahrscheinlich verwendet um die Wettbewerbsfähigkeit von Innovationen zu erhalten oder zu verbessern und zwar von Firmen die an offenen Innovationspraktiken beteiligt sind, wie z.B. Forschungskooperationen, insbesondere mit räumlich entfernten, nicht-europäischen Partnern.
  7. In Märkte mit ausgeprägtem Preiswettbewerb gibt es die Tendenz, Betriebsgeheimnisse gegenüber Patente zu präferieren. In Märkte mit ausgeprägtem Qualitätswettbewerb hingegen lässt sich eine Neigung sowohl Betriebsgeheimnisse als auch Patente zu verwenden konstatieren. Dies steht in Verbindung zu den Erkenntnissen, die in Pkt. 5 angeführt werden. Ein ausgeprägter Preiswettbewerb ist typisch für Warenmärkte, wo Gelegenheiten für Produktabgrenzung bzw. Innovation rar sind und Margen durch Innovation im Kosten- bzw. Verfahrensbereich verbessert werden können.

Wie bei allen ökonometrischen Analysen dieser Art, warnen die Studienautoren auch hier hinsichtlich der Befundinterpretation. Die Erkenntnisse dieser Studie machen Beziehungen zwischen bestimmten Eigenschaften der Firmen und den Märkten in denen sie operieren, sowie ihre Wahl der Schutzstrategie, sichtbar. Dies sollte nicht als endgültiger Nachweis von Ursache-Wirkung Beziehungen ausgelegt werden. Was nötig ist um die kausalen Faktoren noch deutlicher zu bestimmen, sind bessere Daten und eine eingehendere Erforschung.

Die Studie steht hier zum Download zur Verfügung.

20.07.2017
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