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News
Auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden ab 1.1.2014 die Rechtszüge bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Patentamts neu geregelt (vgl. Patent- und Markenrechts-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 126/2013).
Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 noch anhängigen Verfahren ging hinsichtlich jener der Rechtsmittelabteilung und des Obersten Patent- und Markensenates als zweite Instanz auf das Oberlandesgericht Wien und jener des Obersten Patent- und Markensenates als dritte Instanz auf den Obersten Gerichtshof über; die Verfahren werden durch die genannten Gerichte fortgeführt.
Die ab 1.1.2014 einzubringenden Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Technischen Abteilung, der Rechtsabteilung oder der Nichtigkeitsabteilung des Patentamts sind unmittelbar beim Patentamt schriftlich einzubringen.
Weitere Informationen:
02. April 2014liken & teilen