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News
Im Österreichischen Patentamt verfolgen wir mit Entsetzen den Krieg auf dem Staatsgebiet der Ukraine. Es ist uns bewusst, dass Beeinträchtigungen für die Anmelderinnen und Anmelder neuer Patente, Marken und anderer Schutzrechte unvermeidbar sind.
Wir werden deshalb die spezielle Situation unserer ukrainischen Kundinnen und Kunden berücksichtigen und alle im Rahmen der Gesetze verfügbaren Spielräume in ihrem Sinne nutzen. Das betrifft insbesondere die Genehmigung von Anträgen auf Verlängerung der Fristen, die von uns festgesetzt wurden.
Fristen, die durch die jeweiligen Gesetze (PatG; MSchG; MuSchG; ua.) festgelegt sind, dürfen wir nicht verlängern. Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden aus der Ukraine aber auf die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinweisen. Eine solche Wiedereinsetzung ist bei versäumten Fristen durch unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse möglich. Den Krieg in der Ukraine sehen wir als ein solches Ereignis an.
17. März 2022liken & teilen