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"Black Friday" für alle?

Das Oberlandesgericht Wien hat letztes Jahr im Rechtsstreit um die Bezeichnung "Black Friday" entschieden. Das Urteil fiel im März 2019: Wortmarke ist nicht schutzwürdig.

"Black Friday! ist der Freitag nach Thanksgiving. Er ist der Startschuss für das jährliche Weihnachtsgeschäft und lockt die Kund*innen mit günstigen Angeboten und Aktionen in die Geschäfte. Der Handel freut sich über einen der umsatzstärksten Tage im Jahr. Um sich das Recht auf die Bezeichnung "Black Friday" zu sichern, ließ die in Hongkong ansässige Firma Super Union Holdings Ltd. 2013 den Begriff als nationale Wortmarke in Deutschland registrieren. Kurz darauf folgte eine Abmahnwelle, die deutsche Händler ohne Lizenzverträge daran hindern sollte, mit dem Begriff "Black Friday" zu werben. Zusätzlich wurde 2017 auf Basis der deutschen Marke eine internationale Marke registriert, mit welcher auch der Schutz in Österreich beansprucht wurde. Das Österreichische Patentamt verweigerte den Schutz. Dennoch meldete der österreichische Handelsverband 2018 selbst eine Wort-Bild-Marke zum Schwarzen Freitag an, um dem Vorhaben der Super Union Holdings Ltd. entgegen zu wirken. Ein regelrechter Wettkampf - Marke gegen Marke - begann.

Gericht erklärt Marke für nicht schutzwürdig

Bereits in erster Instanz wurde der Widerspruch gegen die vom Handelsverband angemeldete Wort-Bild-Marke abgelehnt. Zeitgleich war ein Verfahren zur Schutzzulassung der internationalen Marke "Black Friday" in Österreich beim Oberlandesgericht Wien anhängig, das im März letzten Jahres ein Ende fand. Der ordentliche Revisionsrekurs der Super Union Holdings Ltd. wurde für nicht zulässig befunden. Stattdessen erklärte das Gericht die Marke für nicht schutzwürdig.
"Da 'Black Friday' überwiegend beschreibend und/oder werbend ist und keine interpretationsbedürftige Aussage enthält [...] fehlt dem Zeichen die Unterscheidungskraft nach § 4 Abs. 1 (3) MSchG", heißt es im Beschluss (133R126/18d) vom 5. März 2019. Die Schutzverweigerung der internationalen Marke in Österreich ist rechtskräftig. Ähnlich in Deutschland: Das deutsche Bundespatentgericht entschied vor kurzem, dass die Marke "Black Friday" für die Dienstleistung "Werbung" nicht schutzfähig ist. Zusätzlich muss die Marke für die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Werbung stehen, gelöscht werden. Dennoch blieb die Marke "Black Friday" in Deutschland für eine Vielzahl anderer Waren und Dienstleistungen bestehen.

"Black Friday" für alle?

Die Entscheidungen sind ein erster Erfolg und ein wichtiges Signal für alle Händler*innen, die mit dem "Black Friday" werben wollen. Die Sorge um kostenpflichtige Lizenzverträge für den österreichischen Handel ist jedoch noch nicht vorbei. Der Handelsverband hat in der Zwischenzeit die eigene, beim Österreichischen Patentamt angemeldete Wort-Bild-Marke zwar wieder gelöscht. Jedoch gibt es noch weitere eingetragene Marken zum "Black Friday". Und es sind in der Zwischenzeit auch neue Markenanmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und beim Österreichischen Patentamt eingegangen. Es bleibt also weiterhin spannend.

28.05.2020
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