Muster können nicht pauschal geschützt werden, sondern Sie müssen bei der Anmeldung angeben, für welche Erzeugnisse Ihr Muster genutzt werden soll. Dazu benutzen Sie bitte die Locarno Klassifikation (Unterteilung in 32 Hauptklassen und 223 Unterklassen) und die alphabetische Warenliste.
Pro Einzelanmeldung dürfen Sie nur ein Muster anmelden und die Abbildungen dürfen nicht verschiedene Ausführungen eines Gegenstandes wiedergeben.
In einer Sammelmusteranmeldung können bis zu 50 Muster zusammengefasst werden. So können Sie z. B. mehrere Abwandlungen von einem Muster anmelden.
Die Voraussetzung ist, dass die Muster in dieselbe Warenklasse fallen. Die Unterklassen können verschieden sein. Die Anmeldung eines Sammelmusters ist günstiger als jedes Muster einzeln anzumelden.
Bei einer Sammelanmeldung ist das Sammelanmeldeformular MU 1s auszufüllen. Zusätzlich ist für jedes einzelne Muster ein gesondertes Beiblatt (MUsBB) sowie Abbildungen oder Musterexemplare zu überreichen. Die Beiblätter sind fortlaufend zu nummerieren. Schöpfer und Prioritäten können für die einzelnen Muster unterschiedlich sein. Pro Beiblatt können bis zu zehn Abbildungen vorgelegt werden.
Wenn Sie an einer möglichst langen Geheimhaltung Ihres Musters interessiert sind, besteht die Möglichkeit einer Geheimmusteranmeldung. Für eine Geheimmusteranmeldung verwenden Sie bitte das Formular MU 1e oder MU 1s und kreuzen Geheimmusteranmeldung an.
Die Musterabbildungen, Musterexemplare und die Beschreibung sind in einem versiegelten Umschlag zu überreichen. Der Umschlag wird vom Österreichischen Patentamt 18 Monate nach der Anmeldung (oder nach der Priorität des Musters) geöffnet. Die Veröffentlichung und Registrierung des Musters kann erst nach Öffnung des Umschlages erfolgen.
Beachten Sie! Bei der Geheimmusteranmeldung kommt es daher zu einem verspäteten Schutzbeginn. Für die Geheimmusteranmeldung ist ein 50%iger Zuschlag zur Anmeldegebühr zu bezahlen.
Für die Online-Anmeldung verwenden Sie bitte die vom Amt zur Verfügung gestellten web-basierten Formulare.
Für die Papier-Anmeldung verwenden Sie das Formular für Einzelmuster (MU 1e) bzw. Sammelmuster (MU 1s) sowie das Beiblatt zu den Sammelmustern (MU 1s Beiblatt) für Ihre Anmeldung. So erfüllen Sie leichter die formalen Anforderungen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung mindestens eine Musterabbildung (2-fach, Fotos oder Zeichnungen) überreichen müssen (Ausnahme: Geheimmusteranmeldung).
Ihre fertigen Unterlagen können Sie auf folgenden Wegen einreichen:
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.
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