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Markenformen

Marken können alle Zeichen sein, die sich klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv darstellen lassen. Sie müssen geeignet sein, Waren und/oder Dienstleistungen (W / Dl.) eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie kennzeichnen die Herkunft von W / Dl. aus einem bestimmten Unternehmen und machen sie einem Unternehmen zuordenbar.

Die gängigsten Markenformen sind:

  • Wortmarken
    Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Groß und/oder Kleinbuchstaben des lateinischen Alphabets, Zahlen und weiteren zulässigen Sonderzeichen, ohne Farbe, ohne besondere Schriftform, Anordnung oder bildliche Elemente.
    Beispiele: die reinen Worte COCA-COLA, 12@for YOU;  Du & Ich FYEO etc.

  • Wortbildmarken
    kombinieren Elemente einer Wortmarke zB mit Farbe, nicht dem lateinischen Alphabet angehörenden Buchstaben, grafischen Darstellungen, speziellen Layouts oder Positionierungen der einzelnen Elemente.
    Beispiele: Coca-Cola-Schriftzug, Anker-Logo mit Abbildung eines Ankers oder das VW-Emblem

  • Bildmarken
    Grafische Elemente (auch in Farbe) ohne Wortelemente
    Beispiel:  Lacoste - Krokodil

  • Formmarken (Körperliche oder dreidimensionale Marken)
    besteht aus einer dreidimensionalen Form (zB von der üblichen Formgebung erkennbar abweichende Waren- oder Verpackungsgestaltungen, Anhänger etc.) oder weist eine solche Form auf (neben anderen Elementen wie zB Worten, Bildern)
    Beispiel: Michelin-Männchen, Mercedes-Stern

  • Farbmarken
    schützen die Farbe an sich als Kennzeichen bestimmter Waren/Dienstleistungen. Sie bestehen entweder aus einer einzigen Farbe oder einer Farbkombination -jeweils ohne Umrisse/Konturen
    Achtung:  Farbige Bilder sind Bildmarken, keine Farbmarken!
    Beispiele:  Manner-Rosa, Uncle-Bens-Orange, Palmers-Grün etc.

  • Klangmarken
    besteht ausschließlich aus einem Ton bzw. Klang oder einer Ton- bzw. Klangfolge
    Beispiele:  Jingles oder kurze Musik- oder Geräuschfolgen mit oder ohne Worte/Gesang.

  • Hologrammmarken
    besteht aus Elementen mit holografischen Merkmalen

  • Positionsmarken
    geschützt wird die besondere, unterscheidend wirkende Platzierung/Art der Anordnung der Marke auf der Ware (wo auf der Ware ist die Marke angebracht, in welchem Größenverhältnis steht sie zur Ware odgl.)
    Beispiel:  Metallknopf im Ohr eines Stofftieres

  • Mustermarken
    bestehen ausschließlich aus einer Reihe von Elementen, die regelmäßig wiederholt werden
    Beispiel:  Monogramme, die in bestimmter Anordnung auf Verpackungsmaterial oder der Ware selbst  erscheinen

  • Bewegungsmarke
    bestehen aus einer Bewegung oder einer Positionsänderung der in der Marke enthaltenen Elemente oder weisen eine solche (neben anderen Bestandteilen) auf.
    Achtung:  mit Klangen/Tönen/ (zB Musik) kombinierte Bewegungen sind nicht als Bewegungsmarken sondern als Multimediamarken anzumelden.
    Beispiel:  sich drehende Logos

  • Multimediamarke
    Diese Markenform kombiniert (bewegliche oder unbewegliche)Bildelemente mit Ton- und Klangkomponenten oder weist – neben anderen Elementen – solche Bild-/Tonkombinationen auf.
    Beispiel:  animierte Darstellungen wie zB Symbole oder Firmenlogos mit gesprochenen/gesungenen Texten/Botschaften/Slogans.

Europaweit nicht definiert, jedoch als „Sonstige Marke“ wohl denkbar sind zB “Signalmarken“, die bestimmte Lichteffekte und ihre Reihenfolge absichern. Hingegen erscheint es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, Tastmarken (haptische Marken), Geschmacksmarken (gustatorische Marken) bzw. Geruchsmarken (olfaktorische Marken) in eindeutiger und beständiger Weise darzustellen.

Letzte Bearbeitung: 01.01.2019

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