Springe direkt zu :

Wiki

Hauptinhalt:

Vertretung

Als natürliche oder juristische Person (Unternehmen) können Sie sich in jeder Angelegenheit vor dem Österreichischen Patentamt vertreten lassen. Durch z. B. berufsmäßige Vertreter/innen wie Patent- oder Rechtsanwält/innen oder Notar/innen. Eine Vertretung durch nicht berufsmäßige Vertreter ist natürlich auch möglich (z. B. ein Bekannter, ein Freund, ein Prokurist einer Firma, etc.), wobei dieser Vertreter seine Vertretungstätigkeit nicht gewerbsmäßig ausüben darf. Es gilt nämlich das Verbot der Winkelschreiberei.

Für natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung in Österreich besteht generell keine Vertretungspflicht.

Für natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung außerhalb Österreichs gelten besondere Regelungen. Siehe hierzu die Tabelle.

Für eine PRIO-Anmeldung und sämtliche Services des Österreichischen Patentamtes besteht generell, also unabhängig von Wohnsitz oder Niederlassung, keine Vertretungspflicht!

Tipp: Sie können während des gesamten Verfahrens jederzeit einen (berufsmäßigen) Vertreter hinzuziehen. Besser wäre jedoch, wenn Sie dieser schon von Anfang an begleiten würde.

Wohnsitz/NiederlassungBesteht Vertretungspflicht?
ÖsterreichNein (Sie können sich aber trotzdem vertreten lassen. Wenn Sie nicht durch berufsmäßige Vertreter wie Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate vertreten sind, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen.)
Andere EWR-Staatsen/SchweizNein (Es reicht ein österreichischer Zustellbevollmächtigter)*
Außerhalb EWR/SchweizJa (Patentanwalts- bzw. Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate), anders allerdings in Markenangelegenheiten **

* in Markenangelegenheiten nicht notwendig

** Vertretung vor der Nichtigkeitsabteilung: ausschließlich durch Patentanwalts- bzw. Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate; sonst auch Vertretung durch nicht berufsmäßig Vertretende mit Wohnsitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz möglich.

Letzte Bearbeitung: 01.01.2019

Bitte hinterlassen Sie uns Feedback ob diese Seite hilfreich für Sie war! Hinweis: Nach dem Absenden des Formulars bleiben Sie auf dieser Seite

War diese Seite hilfreich für Sie?*

Datenschutzerklärung (DSGVO)*

liken & teilen

Springe zum Anfang der Seite