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Patent Scheck

Wenn Sie nur begrenzte Mittel haben, um Ihre Erfindung patentieren zu lassen, dann ist eine Förderung durch die FFG genau das Richtige.

Hauptinhalt:

Der Patent Scheck

Der Erfolg eines Technologie-Start-ups hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Der Kreativität der Erfindung und ihrer Vermarktung. Der Patent Scheck bietet einen einfachen Einstieg in den Erfindungsschutz. Auf www.ffg.at/patentscheck kommen Gründer:innen mit wenigen Klicks zum Scheck. Der Patent Scheck deckt 80 % der Kosten, die rund um eine Patentanmeldung anfallen. Zusätzlich steht den Start-ups ein Expertenteam zur Seite. Das spart Zeit und Geld und die Gründer:innen gewinnen Sicherheit im Umgang mit ihrem geistigen Eigentum. Das Expertenteam liefert konkrete Antworten: Ist ein Patentschutz möglich? Welche Schutzrechte gibt es auf dem Gebiet bereits? Kurz: Der Patent Scheck gibt jungen Unternehmen das Rüstzeug für den sicheren Eintritt in die nationalen und internationalen Märkte.

Die Vorteile im Überblick

  • Mit wenigen Klicks beantragen Sie den Patent Scheck.
  • Betreuung durch ein Expertenteam. Die Start-ups nutzen die Kompetenzen von FFG, Patentamt und Patentanwältinnen bzw. Patentanwälten.
  • In kurzer Zeit wird geklärt, ob eine Erfindung prinzipiell patentierbar ist.
  • Patentrecherche nach Maß gemeinsam mit Expert:innen aus dem relevanten technischen Gebiet.
  • Begleitung bis zur nationalen und internationalen Patentanmeldung.
  • 80% der Kosten übernimmt das bmk in Kooperation mit der Nationalstiftung. Die maximale Fördersumme beträgt € 10.000.

Voraussetzungen

Anmelder:innen müssen ein österreichisches Technologie-Start-up, -KMU oder eine Einzelperson sein, die für das Vorhaben eine konkrete wirtschaftliche Verwertungsabsicht nachweisen kann (z. B. Unternehmen in Gründung, Betreuung über Gründerzentrum oder vergleichbare Einrichtungen, AplusB-Zentren). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss im Vordergrund stehen.

Die Erfindung darf noch nicht veröffentlicht sein - auch ein Verkauf zählt als Veröffentlichung.

Hinweis zu KMU: Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. bzw. ihre Jahresbilanzsumme beläuft sich auf höchstens € 43 Mio.

Der Ablauf

  1. Sie beantragen den Patent Scheck über das Online Formular auf https://ecall.ffg.at/
  2. Nach einer kurzen Überprüfung wird der Patent Scheck i.d.R. von der FFG bewilligt.
  3. Damit können sie direkt im e-call System der FFG (Projektdaten: Daten an das Patentamt übertragen) die gemeinsame Recherche beim Österreichischen Patentamt gegen eine Gebühr von € 1.710 online beauftragen.
  4. Es folgt das Erstgespräch mit den Patentexpert:innen des Österreichischen Patentamtes, die eine Recherche erstellen. Im zweiten, abschließenden Gespräch werden die Rechercheergebnisse vorgestellt.
  5. Jetzt ist klar, ob eine Patentanmeldung sinnvoll ist. Wenn nein, dann können Sie mit den Expert:innen andere Schutzstrategien finden. Abschließend erhalten Sie von der FFG rund € 1.300 überwiesen. 
  6. Ist eine Patentanmeldung sinnvoll, werden die Kosten für Vertreter:innen wie Patentanwältinnen bzw. Patentanwälte, Notar:innen oder Rechtanwältinnen bzw. Rechtsanwälte mit Erfahrung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes von der FFG übernommen.
  7. Nationale Patentanmeldung. Die von Ihnen ausgewählten Vertreter:innen begleiten Sie beim Anmeldeverfahren.
  8. Internationalisierung. Die Vertreter:innen unterstützen bei der internationalen PCT-Anmeldung.
  9. Am Ende steht die Abrechnung der entstandenen Kosten mit der FFG.

Beachten Sie!

  • Maximale Fördersumme: € 10.000 (Förderquote: 80 %); 20 %, also maximal € 2.500, ist der Beitrag der geförderten Unternehmen.
  • Mit dem Patent Scheck werden nur Patente gefördert. Andere Schutzrechte, wie Gebrauchsmuster-, Marken- oder Designschutz sind mit dem Patent Scheck nicht förderbar.

Mehr Details zur Patentanmeldung und zum Patentverfahren finden Sie in unserem WIKI & FAQs oder bei den Infoblättern.

Da es sich um eine privatrechtliche Leistung handelt, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen laut www.patentamt.at/AGB

Patent Scheck beantragen

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