Noch gibt es das Einheitspatent nicht- wann genau es kommen wird, bleibt nach wie vor unklar. Sicher ist aber inzwischen, dass UK kein Teil des Einheitspatentsystems sein wird. Die offizielle Notifikation der britischen Regierung über den Rückzug aus dem Abkommen erfolgte am 20. Juli 2020 und besiegelt, was Premierminister Johnson bereits im Frühjahr 2020 angekündigt hatte- das Einheitspatent wird das UK nicht umfassen. Zum Einheitspatent gehört nämlich der entsprechende transnationale Gerichtshof, der formal (Instanzenzug zum Europäischen Gerichtshof) und inhaltlich an das EU-Recht gebunden wäre. Dies erschien der britischen Regierung nicht akzeptabel.
Eine weitere Hürde stellt die Verfassungsklage gegen die Ratifizierung des Gesetzes zu diesem Einheitspatentgerichtshof in der Bundesrepublik Deutschland dar. Die erfolgreiche Klage hatte zur Folge, dass das Gesetz erneut in den Bundestag zur Abstimmung muss, da nach Ansicht der Richter bei der ersten Abstimmung nicht genügend Abgeordnete für eine (Verfassungs-)Mehrheit anwesend waren. Die deutsche Ratifikation ist eine zwingende Voraussetzung für das Inkrafttreten des Gesetzespakets, welches zur Einführung des Einheitspatents entwickelt wurde.
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Das Einheitspatent soll den Erfinder/innen und Unternehmen Vorteile bringen: Erstens schützt man seine Innovationen mit einem einzigen Patent in mehreren Ländern zugleich und erspart sich einiges an Papier und Kosten. Es entfällt die sonst sehr aufwändige Übersetzung in die Landessprachen. - Das Einheitspatent kann in Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. - Der Aufwand für die Übersetzungen ist im herkömmlichen Verfahren nicht zu unterschätzen. Und statt einer Gebühr pro Land wird nur eine einzige für alle verrechnet.
Trotz aller Vorteile und der einfachen Anmeldung, gibt es manches zu bedenken. Wird das Patent beispielsweise nicht erteilt, sind die gesamten Verfahrensgebühren ebenso wie beim Bündelpatent verloren. Ein Risiko, das man vorab mit einer professionellen Recherche vom österreichischen Patentamt minimieren kann. Eine solche Recherche ist für € 258 zu haben und wird binnen weniger Monate fertig gestellt. Noch besser: Mit einer nationalen Patent- oder Gebrauchsmuster-Anmeldung bekommt man ebenfalls diese Recherche und sichert sich zugleich den Prioritätstag. Anmelder/innen sollten also auch in Zukunft zuerst zum österreichischen Patentamt gehen und erst dann das Einheitspatent anmelden.
Das neue Erteilungsverfahren funktioniert nach dem Prinzip "Einer für Alle, Alle für Einen". Wird das Patent erteilt, dann gilt es in allen teilnehmenden Ländern. Wird es aber in einem der Länder erfolgreich angefochten, dann verliert es auch in allen Ländern seine Wirkung. Die Anfechtung wird je nach technischem Gegenstand vor einer der zentralen Kammern in Paris oder München verhandelt (für den dritten vorgesehenen Sitz in London wird nach dem angekündigten Ausstieg von Großbritannien eine Ersatzlösung gesucht).
Die Verletzung eines Einheitspatents wird vor einer lokalen Kammer verhandelt. Das kann in Stockholm, Mailand oder Wien sein, um nur drei Beispiele zu nennen. Berufen kann man gegen die Entscheidung einer lokalen Kammer wiederum vor einer der zentralen Kammern.
Das Einheitspatent tritt in Kraft, sobald auch Deutschland das zugehörige Abkommen zum Einheitspatentgerichtshof ratifiziert.
In Großbritannien hat die Regierung Johnson im Zuge des Brexit nun den Ausstieg Großbritanniens (trotz vorheriger Ratifizierung) verlautbart.
In Deutschland hat überdies der Verfassungsgerichtshof die parlamentarische Ratifizierung aus formalen Gründen für nichtig erklärt (keine Verfassungsmehrheit gegeben, da zu wenig Abgeordnete anwesend waren).
Es ist zu erwarten, dass Deutschland selbst nach einer allfälligen Reparatur des Ratifizierungsvorganges mit der Inkraftsetzung (durch Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde in Brüssel) abwarten wird, bis alle rechtlichen und politischen Probleme geklärt sind.
Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien
Dr. Johannes Werner
johannes.werner (at)patentamt.at
Telefon +43 (0)1 53424 - 357
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