Das Ähnlichkeitsprotokoll ist ein Verzeichnis gleicher oder möglicherweise verwechslungsfähig ähnlicher, bereits registrierter Marken. Es dient als Entscheidungsgrundlage für die Frage, ob Sie die Anmeldung Ihrer Marke aufrechterhalten oder aber - im Hinblick auf das Vorliegen älterer vergleichbarer Marken Dritter - besser zurückziehen sollten, um keinen Markeneingriff zu begehen.
Inhaber einer für vergleichbare Waren und/oder Dienstleistungen (W / Dl.) bestimmten, älteren, gleichen oder verwechslungsfähig ähnlichen Marke könnten, wenn sie sich durch Ihre Neuregistrierung in Ihrem Schutzrecht beeinträchtigt fühlen, gegen Ihre Marke vorgehen. Sie können beim Österreichischen Patentamt einen Widerspruchsantrag oder einen Löschungsantrag stellen und vor dem HG Wien Zivilklagen einbringen (z. B. auf Unterlassung, Schadenersatz etc.).
ACHTUNG: Bei Fast-Track-Online Anmeldungen kann kein Ähnlichkeitsprotokoll beantragt werden. Eine Recherche nach allfällig entgegenstehenden älteren Rechten Dritter schon VOR der Fast-Track-Anmeldung ist daher besonders empfehlenswert.
Letzte Bearbeitung: 01.09.2017
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