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abstrakte Farbmarke

Mittels einer abstrakten Farbmarke soll allein eine Farbnuance oder Farbkombination (mehrere Farben, die in systematischer, festgelegter und beständiger Weise verbunden sein müssen) als Kennzeichen für bestimmte W/Dl. geschützt werden. Die erforderliche Markendarstellung besteht in einem Farbmuster (zulässig: *.jpg Format). Zusätzlich ist/sind eine Beschreibung des/r Farbtons/-töne und in der Regel auch der/die Farbcode/s eines anerkannten Farbklassifikationssystems anzugeben (→ „Farbbezeichnung"). Bei Farbkombinationen ist das größen- und flächenmäßige Verhältnis der Farben zueinander eindeutig und gleichbleibend zu definieren und die unmittelbare Verbindung der Farben festzulegen (→ „Legende").

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