Hauptinhalt:

Ähnlichkeitsprotokoll

Seit dem Inkrafttreten der Markennovelle 2017 erstellt das Österreichische Patentamt im Anmeldeverfahren nur dann ein amtliches Ähnlichkeitsprotokoll, wenn Sie als Anmelder/in dies in der Anmeldung explizit beantragen. Die bisherige Form der „Sofortregistrierung“ gibt es nicht mehr. 

Ein Ähnlichkeitsprotokoll ist ein Verzeichnis gleicher oder möglicherweise verwechslungsfähig ähnlicher, bereits registrierter Marken. Es dient als Entscheidungsgrundlage für die Frage, ob Sie die Anmeldung Ihrer Marke aufrechterhalten oder aber - im Hinblick auf das Vorliegen älterer vergleichbarer Marken Dritter - besser zurückziehen sollten, um keinen Markeneingriff zu begehen.

Wenn Sie sich eigenständig und zeitnah zu Ihrer Anmeldung über die Existenz verwechslungsfähig ähnlicher älterer Rechte Dritter informiert haben (siehe unsere Hinweis zum Stichwort „Recherche“), so können Sie € 40 sparen und auf die Erstellung und Übermittlung eines amtlichen Ähnlichkeitsprotokolls verzichten.

Andernfalls wird die Beantragung eines Ähnlichkeitsprotokolls dringend empfohlen. Inhaber/innen einer für vergleichbare Waren und/oder Dienstleistungen bestimmten, älteren, gleichen oder verwechslungsfähig ähnlichen Marke könnten, wenn Sie sich durch Ihre Neuregistrierung in Ihrem Schutzrecht beeinträchtigt fühlen, gegen Ihre Marke vorgehen. Sie könnten beim Österreichischen Patentamt einen Widerspruchsantrag oder einen Löschungsantrag stellen und vor dem HG Wien Zivilklagen einbringen (z. B. auf Unterlassung, Schadenersatz etc.).

zurück nach oben