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Kostenaufstellung

Die Kostenaufstellung zeigt Ihnen, aus welchen Einzelbeträgen sich der für die Registrierung einer nationalen Marke zu zahlende Gesamtbetrag zusammensetzt. Die Anmeldegebühr umfasst dabei auch einen Pauschalbetrag für die Beanspruchung von bis zu 3 Waren- bzw. Dienstleistungsklassen. Erst ab der 4. Klasse fällt eine zusätzliche Klassengebühr (à € 75) an.

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Die Kostenaufstellung gilt - sofern Sie die Anmeldung absenden - als (erste) Aufforderung, den ausgewiesenen Gesamtbetrag auf das Amtskonto einzuzahlen. Bitte zahlen Sie den ausgewiesenen Betrag möglichst rasch und OHNE Zuwarten auf ein amtliches Aufforderungsschreiben (Rechnung) ein. Dies beschleunigt den Verfahrensbeginn. Bei Ausbleiben der Zahlung versendet das Amt erst nach Monatsfrist eine (letzte) Zahlungsaufforderung.

Bitte beachten Sie, dass der Zahlungsbetrag anhand Ihrer Angaben zum Waren und Dienstleistungs-verzeichnis vom System automatisch errechnet wurde. Korrekturen des Verzeichnisses im Zuge des Prüfungsverfahrens können zu Gebührenrückzahlungen aber auch zu Nachforderungen führen.
Geben Sie bei Zahlungen unbedingt die Anmeldenummer (diese finden Sie in der amtssignierten Empfangsbestätigung, die Sie vor dem Schließen der Anwendung ausdrucken oder abspeichern sollten) und den Hinweis „Markenanmeldegebühr" als Verwendungszweck an, damit Ihre Einzahlung zugeordnet werden kann und keine Bearbeitungsverzögerungen entstehen. Eine Einzahlung mit mehreren Aktenzeichen ist nicht zulässig!
Zahlungen können nur mittels Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Österreichischen Patentamtes erfolgen (Überweisungsspesen sind vom Einzahler zu tragen). Andere Zahlungsarten (z. B. e-payment oder Scheck) sind nicht möglich. Bar- zahlungen können direkt in der Eingangsstelle des Österreichischen Patentamtes getätigt werden.

Das Fast Track-Online-Markenanmeldesystem des Österreichischen Patentamtes erfordert die Zahlung dieser Anmeldegebühren per Kreditkarte oder Telebanking (eps-Überweisung) unmittelbar im Zuge des Abschlusses des Anmeldevorganges, d. h. ohne Zahlung ist kein Absenden der Anmeldung an das Amt möglich.
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