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Markentyp-Auswahl

Wortmarken sind Marken, die ausschließlich aus Großbuchstaben, Zahlen und Satzzeichen bestehen. Zulässige Satzzeichen:
. , ; : ? ! „ " ‘ - / \ ( ) [ ] { }
Wenn die Marke in Farbe registriert werden soll, eine besondere Schriftart oder Anordnung aufweist bzw. aus Groß- und Kleinbuchstaben besteht oder mit Sonderzeichen (z. B. @) gebildet wird, so liegt keine Wortmarke, sondern eine Wortbildmarke vor.

Wortbildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen bzw. graphisch gestalteten Elementen (z. B. Verwendung von Farben oder einer bestimmten Schriftart).  Diese Wortbestandteile müssen in der hochgeladenen Markendarstellung selbst ersichtlich sein, da allein diese den Schutzgegenstand der Anmeldung ausmacht (und z. B. die Positionierung, Ausrichtung, Größe etc. der Wortbestandteile erkennen lässt).

Bildmarken bestehen lediglich aus Bildbestandteilen oder graphisch ausgestalteten Elementen (ohne Wortbestandteil). In beiden Fällen ist der Anmeldung eine Markendarstellung (*.jpg-Format) beizufügen.

Eine körperliche Marke besteht aus einer dreidimensionalen Form. Ihre Wiedergabe erfolgt durch Beifügung einer zweidimensionaler Darstellung (*.jpg - Format). Wenn die körperliche Form aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt werden soll, müssen diese unterschiedlichen Seitendarstellungen in 1 Gesamtabbildung vereint werden. Das Amt nimmt keine Auswahl vor. Falls zum besseren Verständnis erforderlich, kann eine Kurzbeschreibung der Marke (→ „Legende") angeführt werden.

Mittels einer abstrakten Farbmarke soll allein eine Farbnuance oder Farbkombination (mehrere Farben, die in systematischer, festgelegter und beständiger Weise verbunden sein müssen) als Kennzeichen für bestimmte Waren/Dienstleistungen geschützt werden. Die erforderliche Markendarstellung besteht in einem Farbmuster (*.jpg - Format). Zusätzlich ist/sind eine Beschreibung des/r Farbtons/-töne und in der Regel auch der/die Farbcode/s eines anerkannten Farbklassifikationssystems anzugeben (→ „Farbbezeichnung"). Bei Farbkombinationen ist das größen- und flächenmäßige Verhältnis der Farben zueinander eindeutig und gleichbleibend zu definieren und die unmittelbare Verbindung der Farben festzulegen (→ „Legende").

Eine Klangmarke ist eine akustisch wahrnehmbare Marke (z. B. ein unterscheidungskräftiges Geräusch oder eine kurze Melodie). Ihre graphische Darstellung erfolgt durch Beifügung einer Markendarstellung; dabei ist eine Notenschrift lesbar und in üblicher Notation auszuführen und ein Sonagramm so wiederzugeben, dass es bei Wiedergabe im Format DIN A4 den Vorgaben des
§ 23 Abs. 3 Z 2 und 3 Patentamtsverordnung entspricht; zulässig: *.jpg-Format). Die klangliche Wiedergabe erfolgt mittels Anschluss einer Klangdatei (*.wav oder *mp3-Formate) und muss der grafischen Darstellung entsprechen.

Sonstige Marke: In sehr seltenen Fällen kann auch Schutz für andere grafisch darstellbare Markentypen für zulässig erachtet werden - beispielsweise Hologramm-Marken oder Positionsmarken. Ihre Wiedergabe erfolgt mittels zweidimensionaler Darstellung (→ „Markendarstellung"; zulässig: *.jpg -Format; Darstellungen aus verschiedenen Blickwinkeln müssen zu 1 Gesamtabbildung zusammengeführt werden) sowie Beifügung einer Beschreibung (→ „Legende"). Vor Anmeldung dieser Markenformen wird ein Informationsgespräch mit dem Amt bzw. dem zuständigen Prüfer empfohlen!

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