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Registrierung einer Verbandsmarke

Bitte nur ankreuzen, wenn Sie tatsächlich eine Verbandsmarke beantragen möchten. Verbandsmarken sind Marken, die von Verbänden/Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit angemeldet werden, um die von ihren Mitgliedern im Rahmen ihrer Zugehörigkeit zum Verband vermarkteten Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen. Derartige Marken unterliegen erhöhten Gebührensätzen.

Achtung: Verbände können auch „normale" Marken (= Individualmarken) anmelden. Sofern diese jedoch überwiegend von ihren Mitgliedern benutzt werden, müssten die Bedingungen dieser Markenbenutzung auf eine gesonderte (z. B. einzelvertragliche) Rechtsbasis gestellt werden, auch um diese Benützung dem Markeninhaber als rechtserhaltende Benutzung zurechnen zu können.

Der elektronischen Anmeldung einer Verbandsmarke ist eine datierte Verbandssatzung beizufügen (→ „Beilage") oder auf Papier nachzureichen. Diese muss über Namen, Sitz, Zweck und Vertretung des Verbandes, über den Kreis der zur Benutzung der Verbandsmarke Berechtigten, die Bedingungen der Benutzung, einschließlich der Sanktionen bei Missbrauch der Verbandsmarke (durch Verbandsmitglieder), z. B. insbesondere die Entziehung des Benutzungsrechtes, und über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle der Verletzung der Verbandsmarke (durch Dritte) Auskunft geben. Sie darf weder gegen die öffentliche Ordnung noch die guten Sitten verstoßen. Spätere Änderungen der Satzung sind dem Patentamt mitzuteilen.

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