ACHTUNG: Personen, die nach firmenrechtlichen Bestimmungen vertretungsbefugt sind (z. B. Geschäftsführer/innen, Prokurist/innen und Handlungsbevollmächtigte) müssen/sollen NICHT gesondert angeführt werden.
Vertretung durch Dritte: Es ist zwischen der Funktion eines/r „Vertreter/in" und „Zustellbevollmächtigte/n" zu unterscheiden.
Während ein/e Vertreter/in im Rahmen ihrer/seiner Bevollmächtigung für den/die Anmeldende/n verbindliche Handlungen gegenüber dem Amt setzen kann, ist ein/e Zustellbevollmächtigte/r (natürliche oder juristische Person mit Sitz oder Wohnsitz im Inland) nur zur Entgegennahme von Poststücken (RSb-Briefen etc.) für den/die Anmeldende/n (i. d. R. an einer von der Adresse des/r Anmeldenden abweichenden Adresse) autorisiert.
Wann kann/muss ein/e Vertreter/in bzw. Zustellbevollmächtigte/r benannt werden?
- Hat der/die Anmeldende in Österreich einen Wohnsitz oder Niederlassung, so ist weder eine Vertreterbestellung noch eine Zustellbevollmächtigung erforderlich (sie kann jedoch freiwillig erfolgen).
- Hat der/die Anmeldende aber weder einen Wohnsitz oder Niederlassung in Österreich noch in einem EWR- Land (d. s. die EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz, dann MUSS ein/e Vertreter/in bestellt werden und zwar entweder
- eine Person mit Adresse im Inland - in diesem Fall muss eine schriftliche Vollmacht angeschlossen oder ihre Nachreichung angekündigt werden;
oder- eine Person/Gesellschaft aus dem Kreis der Rechts- oder Patentanwaltschaft oder ein/e Notar/in; in diesem Fall (und nur hier!) genügt die Berufung auf die erteilte Vollmacht; selbstverständlich kann die Vollmacht auch angeschlossen oder nachgereicht werden. Für ausländische berufsmäßige VertreterInnen gelten hinsichtlich ihrer Vertretungsbefugnis in Österreich die einschlägigen berufsrechtlichen Bestimmungen.
- Hat der/die Anmeldende zwar keinen Wohnsitz oder Niederlassung in Österreich, aber sehr wohl in einem EWR-Land oder in der Schweiz, so genügt es, statt einem/einer Vertreter/in bloß eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu bestellen.