In der Markenanmeldung sind neben der zu registrierenden Marke stets auch jene W / Dl. anzuführen, für deren Kennzeichnung am Markt die Marke gedacht ist. Beachten Sie dabei, dass nur solche W / Dl. in das Verzeichnis aufgenommen werden sollten, für welche die Verwendung der Marke durch den Anmelder (oder mit dessen Zustimmung durch Dritte, z. B. Lizenz- und Franchisenehmer) innerhalb von fünf Jahren ab der Registrierung auch tatsächlich beabsichtigt ist. Unbenutzt bleibende Bereiche können u. U. in Eingriffsverfahren nicht durchgesetzt oder verteidigt werden oder laufen Gefahr, auf Antrag Dritter, wegzufallen.
Die Produkte und Dienstleistungen sind entsprechend des Schemas der Klassifikation von Nizza in bis zu 45 Untergruppen, so genannte „Klassen" einzuordnen. Die Angabe allein der Klassennummern (Kl. 1, 2, 3...45) genügt nicht, die W / Dl. sind vielmehr zusätzlich mit Worten zu benennen (z. B. Kl. 3: Parfümeriewaren, Seifen; Putzmittel; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege).
Verwenden Sie vorzugsweise die Begriffe der Nizzaer Klassifikation. Darin nicht vorhandene W / Dl. sind anhand der Erläuterungen zu den einzelnen Klassen einzuordnen. Unter www.tmdn.org (TMClass) können Sie kostenfrei auf eine Datenbank mit über 60.000 Waren- und Dienstleistungsbegriffen zugreifen (und diese ggf. auch in bis zu 27 Sprachen übersetzen), die vom Österreichischen Patentamt aber auch von den meisten anderen europäischen Markenämtern akzeptiert werden. Für ergänzende Fragen steht Ihnen auch unser Kundencenter unter der Telefonnummer +43 (0)1 534 24 DW 76, Mo-Do von 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr, zur Verfügung.
Bevor Sie sich dieser Datenbanken bedienen, sollten Sie jedoch sicherheitshalber Ihre bisherigen Eintragungen mittels der Funktion „Daten speichern" sichern. Die Funktion „Vorhandene Daten laden" ermöglicht Ihnen sodann das Laden der bisherigen Eintragungen.
Im Zuge des Absendevorganges werden die Klassen vom System in aufsteigender Reihenfolge geordnet.