Nachdem die Anmeldung nur von einer Person digital signiert oder mittels E-Mail bestätigt werden kann, muss - sofern die Anmeldung für mehrere Personen erfolgen soll, die keinen für sie handelnden gemeinsamen Vertreter zur Anmeldung bevollmächtigt haben - eine von diesen weiteren Personen unterfertigte Zustimmungserklärung zur Anmeldung beigeschlossen oder zur mitgeteilten Anmeldenummer in Papierform nachgereicht werden. In dieser Erklärung kann auch der Speicherung oder weiteren Verwendung der im „Hinweis zum Datenschutz" genannten fakultativen Angaben (z. B. Geburtsdatum, Angabe des Geschlechts etc.) durch das Amt widersprochen werden.