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Übersetzung (Formvorschriften)

Beachten Sie, dass die einzureichenden Übersetzungen und/oder deren Berichtigung für einen Papierausdruck im Format DIN A4 geeignet sind. Ein mindestens 2 cm breiter Rand ist freizulassen. Mit Ausnahme der Zeichnungen sind die Seiten der Übersetzung fortlaufend zu nummerieren. Berücksichtigen Sie, dass die Textseiten nicht mehr als 40 Zeilen aufweisen.

Wird die Berichtigung der veröffentlichten Übersetzung beantragt, so sind nur die zu berichtigenden Seiten der veröffentlichten Übersetzung hochzuladen.
ACHTUNG: Legen Sie bitte von der europäischen Patentschrift kein übersetztes Deckblatt mit den bibliografischen Daten vor. Für die Veröffentlichung der Übersetzung wird vom Patentamt ein eigenes Deckblatt generiert. Bei der Berechnung der Veröffentlichungsgebühren wird dieses Deckblatt zur Gesamtseitenzahl hinzugerechnet.

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