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zusätzliche Gebühren

Für jede Veröffentlichung einer Übersetzung einer europäischen Patentschrift oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen.

Für die Berechnung der Gebühr gilt hinsichtlich der hochgeladenen Dateien folgendes:

  1. als Seite werden bis zu 40 Zeilen gerechnet,
  2. Formelbilder sind nach der Fläche, die sie beanspruchen, als volle Zeilen zu rechnen;
  3. angefangene Seiten werden voll gerechnet;
  4. als Seite wird (beim Ausdruck der pdf-Datei) eine Fläche im Höchstausmaß von 29,7 cm Höhe und 21 cm Breite gerechnet.

ACHTUNG: Die zu entrichtende Gebühr errechnet sich aus der Gesamtanzahl der von Ihnen hochgeladenen Seiten vermehrt um das vom Patentamt erstellte Deckblatt für die Druckversion der Übersetzung.

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