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Sofortregistrierung

Bei einer „Fast-Track-Anmeldung" erhalten Sie die amtliche Benachrichtigung über den Bestand möglicherweise identer oder ähnlicher älterer Marken Dritter (Ähnlichkeitsprotokoll) unabhängig vom Fortgang des sonstigen Prüfungs- und Registrierungsverfahrens i. d. R.* innerhalb weniger Tage nach der Anmeldung per E-Mail-Zustellung. Haben Sie eine/n Vertreter / Vertreterin benannt, so erhält diese/r das amtliche Ähnlichkeitsprotokoll.

Eine feststehende Frist für eine Äußerung / Reaktion Ihrerseits auf dieses Protokoll wird nicht abgewartet.

Sollten Sie Ihre Anmeldung nach Durchsicht des Ähnlichkeitsprotokolls einschränken oder zurückziehen wollen, empfiehlt sich eine möglichst rasche und unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Prüfer/der Prüferin, da z. B. eine Zurückziehung unter teilweiser Gebührenrefundierung nur bis zur Registrierung Ihrer Marke möglich ist.

Allgemein sollten Sie eine Fast-Track-Anmeldung aber nur dann einreichen, wenn Sie sich zuvor zeitnah zu einer solchen Anmeldung auf anderem Weg über die Existenz kollidierender älterer Rechte informiert haben (→ Informationsmöglichkeiten).
(* keine Garantie)

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